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Corona-Selbsttest wie in diesem Gymnasium in Deutschland? Hierzulande herrscht teils noch Verwirrung, wie und wann getestet wird.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

In Wiens Kindergärten und Schulen nähert man sich immer mehr dem Normalzustand an. Mit Mitte Mai hat der Unterricht in den Pflichtschulen wieder begonnen, auch in den Kindergärten füllen sich die Gruppen. Stand Mittwoch letzter Woche besuchten 44 Prozent aller Kindergartenkinder wieder ihre Einrichtungen.

Die Epidemie ist allerdings noch lange nicht überstanden – das macht sich unter anderem dadurch bemerkbar, dass es vorkommt, dass Bildungseinrichtungen auch wieder schließen müssen, wenn auch oft nur für ein paar Tage. Der von Virologen oft zitierte Tanz nach dem Hammer? Es ist dann der Fall, wenn bei Kindern, Pädagoginnen, Pädagogen, oder sonstigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eine Sars-CoV-2-Infektion vorliegt oder der Verdacht besteht, sich infiziert zu haben. Diese Fälle wird es geben, solange kein Impfstoff vorliegt.

Stand Mittwoch gibt es elf Corona-Fälle in Wiens Kindergärten, sechs Fälle in Schulen der Bundeshauptstadt. Auskunft darüber, wie viele Bildungseinrichtungen aufgrund von Quarantäne zum Teil oder wieder ganz geschlossen werden mussten, wird nicht gegeben, da sich das stündlich ändern kann, wie eine Sprecherin des Krisenstabs der Stadt Wien dem STANDARD sagt.

Künftig wolle man auch nicht mehr die genauen Schul- oder Kindergartenstandorte mit bestätigten Fällen bekanntgeben, sondern eine Gesamtzahl für alle Einrichtungen kommunizieren.

Warten im Isolierraum

Der Krisenstab hat ein genaues Prozedere erarbeitet, wie vorzugehen ist, um eine Ausbreitung in Schule oder Kindergarten zu vermeiden. Darin wird etwa detailliert beschrieben, welches Verhalten an den Tag zu legen sei, wenn sich ein Verdachtsfall bestätigt und das betroffene Kind in der Einrichtung anwesend ist. Es soll dann in einem eigenen Raum, der gut zu lüften ist, auf das Eintreffen der Gesundheitsbehörden isoliert warten.

Ab einem Alter von sechs Jahren soll das Kind mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS) versehen werden. Erwachsene sollen ebenfalls MNS tragen. Sind keine Obsorgeberechtigten anwesend, soll eine Aufsichtsperson, die ebenfalls MNS trägt, gemeinsam mit dem Kind warten. Kann das Kind aufgrund des Alters keinen MNS tragen, sollen die Erwachsenen zusätzlich ein Visier tragen. Nach dem Eintreffen der Obsorgeberechtigten darf die Aufsichtsperson erst nach Anweisungen durch die Gesundheitsbehörde den Raum verlassen.

Unterschrift für Abstrich

Bestandteil der "präventiven Vorsorge", die im Auftrag der Gesundheitsbehörde MA 15 erarbeitet wurde, ist auch ein Formular, das derzeit an die Eltern ausgegeben wird. Erbeten wird darin die Zustimmung darüber, dass ein Nasen-Rachen-Abstrich bzw. bei Kindern unter sechs Jahren ein Rachenabstrich genommen werden darf, wenn ein Erkrankungsfall in der Bildungsstätte vorliegt.

Nach Auftreten werde "so rasch wie möglich" eine Testung vom Amtsarzt veranlasst. Erklären sich die Eltern einverstanden, bleibt das Kind in der Einrichtung, bis der Abstrich genommen wurde.

Daran gibt es nun jedoch Kritik von Eltern. In einem offenen Brief an die MA 15 formulieren Betroffene Bedenken und fordern etwa, dass der Passus "so rasch wie möglich" durch "in jedem Fall innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Kindergartens" ersetzt werde. Ein Einverständnis könne nur so erteilt werden, da ein längerer Aufenthalt bei jüngeren Kindern in den Einrichtungen für das Kindeswohl nicht vertretbar sei.

Außerdem bestehen sie darauf, dass eine Vertrauensperson anwesend ist, wenn der Abstrich genommen wird. Kinder sollen zudem altersgerecht auf die Testung vorbereitet werden.

Zusammenarbeit mit Eltern "wichtig"

Unklar sei außerdem, was passiere, wenn man das Formular nicht unterschreibe, sagt eine Mutter zum STANDARD. Corina Had, Sprecherin des medizinischen Krisenstabs, beruhigt hier jedoch. Man wolle vorbereitet sein, niemand sei aber verpflichtet, das Formular zu unterzeichnen. Es bestehe auch die Möglichkeit, zu Hause getestet zu werden.

Had betont auch die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit den Eltern: Man müsse bei Covid-19-Fällen und Verdachtsfällen "rasch und stringent handeln" können. "Auch die Eltern spielen hier natürlich eine große Rolle und arbeiten sehr gut mit und zeigen durchwegs Verständnis für die notwendigen Maßnahmen." (Rosa Winkler-Hermaden, 28.5.2020)