Justizministerin Alma Zadić (Grüne) will das derzeit im Bundeskriminalamt liegende Ibiza-Video "so schnell wie möglich" dem Untersuchungsausschuss übermitteln.

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Im 'Lokal 7' im Parlamentsausweichquartier in der Wiener Hofburg wird ab 4. Juni der Ibiza-Untersuchungsausschuss tagen.

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Wien –Justizministerin Alma Zadic (Grüne) will das derzeit im Bundeskriminalamt liegende Ibiza-Video "so schnell wie möglich" dem Untersuchungsausschuss übermitteln. Wie Zadic im Gespräch mit der APA sagt, ist die Justiz aber noch nicht im Besitz der Aufnahmen. Sie will daher am Dienstag mit Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sprechen. Der ÖVP-Fraktionschef im U-Ausschuss attackiert indessen die Justiz.

Hin und Her

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat am Freitag sowohl das Innen- als auch das Justizministerium schriftlich aufgefordert, das im April beschlagnahmte Ibiza-Video an den Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Das Innenministerium sieht diesbezüglich die Justiz in der Pflicht. Auf APA-Anfrage verwies eine Sprecherin Nehammers auf die Verfahrensordnung, laut der das Justizministerium die Unterlagen der Strafverfolgungsbehörden dem Ausschuss vorlegen muss: "Wenn sie von uns wollen, dass wir es weitergeben, machen wir es sofort." Auch der Chef der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn betont, dass die Pflicht zur Vorlage die Justiz treffe.

Zadic will daher am Dienstag mit Innenminister Nehammer sprechen. "Es ist mir ein Anliegen, dass dem Untersuchungsausschuss so schnell wie möglich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden", so die Ministerin. Sie verweist allerdings darauf, dass das Bundeskriminalamt das Video bisher nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat und die Justiz daher noch nicht im Besitz der Aufnahmen ist.

Letzteres weist man im Innenministerium zurück. Dort heißt es, dass auch die Staatsanwaltschaft auf das Video zugreifen könne.

Zwei Möglichkeiten

Das Justizministerium hat die Kollegen im Innenressort bereits am 29. Jänner per Erlass aufgefordert, alle für den Untersuchungsausschuss relevanten Unterlagen den zuständigen Staatsanwaltschaften zu übermitteln. Weil dies im Fall des Ibiza-Videos noch nicht geschehen ist, drängt die Ministerin das Bundeskriminalamt nun, dies nachzuholen. Dabei müsste das Innenministerium laut Zadic auch prüfen, ob mit der Übermittlung Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Alternativ könnte das Bundeskriminalamt das Video auch in Form eines regulären Ermittlungsberichts an die Staatsanwaltschaft schicken. In diesem Fall müsste die Justiz dann die Frage der Persönlichkeitsrechte bewerten – gemeinsam mit der Frage, ob die Übermittlung des Videos an das Parlament möglicherweise die Ermittlungen gefährden könnte.

Kritik der Opposition

Der freiheitliche Fraktionsführer im Ibiza U-Ausschuss, Christian Hafenecker, bezeichnete den Machtkampf zwischen dem Innenressort und der Justiz um die Herausgabe des Videos als "skandalös". Für Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper hätte das Innenministerium "schon liefern müssen. Das Video liegt aktuell physisch nur beim Innenministerium, nur dieses kann das Video daher dem U-Ausschuss übermitteln- und ist dazu verpflichtet."

Gegen die Übermittlung an den Ausschuss plädiert dagegen das Team Strache. Die neue Partei des früheren FP-Chefs und Ibiza-"Hauptdarstellers" Heinz-Christian Strache meint, es wäre rechtsstaatlich höchst bedenklich, wenn der Ausschuss das Video eher sehen könnte, als die Beschuldigten und die Staatsanwaltschaft.

Zadić verteidigt Staatsanwaltschaft

Indessen rückte der ÖVP-Fraktionschef im Ausschuss, Wolfgang Gerstl, am Montag aus, um die schon länger im Visier der ÖVP stehende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu attackieren. Gerstl behauptete in einer Aussendung, dass Revierkämpfe zwischen WKStA und Staatsanwaltschaft Wien die Lieferung des Videos ans Parlament verzögert hätten. Inhaltlich erläutert hat Gerstl seinen Vorwurf allerdings nicht.

Zadic nahm die Staatsanwaltschaft diesbezüglich in Schutz: "Ich verstehe nicht, warum die WKStA dafür zuständig sein soll, das Video dem Untersuchungsausschuss vorzulegen. Zuständig ist die Oberstaatsanwaltschaft und das Video ist weder bei der Staatsanwaltschaft Wien noch bei der WKStA."

Verfahrensrichterin zuversichtlich

Die Verfahrensrichterin im Ausschuss, Ilse Huber, rechnet jedenfalls mit einer raschen Übermittlung des Videos an die Abgeordneten, wie sie am Montag im ORF-Radio sagte. Sobotka setze sich für die rasche Lieferung ein. "Dann wird es noch hier aufbereitet und dann müsste die Einsicht möglich sein", sagte Huber. (APA, red, 1.6.2020)