Derzeit prüft der Oberste Gerichtshof, ob beim Insolvenzantrag für die ehemalige Meinl Bank alles korrekt ablief.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Das Insolvenzverfahren zur ehemaligen Meinl Bank (nunmehr: Anglo Austrian AAB AG) liegt derzeit sozusagen auf Eis. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ja den Beschluss auf Insolvenzeröffnung zurückgewiesen; derzeit ist der Oberste Gerichtshof mit der Angelegenheit beschäftigt. Das OLG hat festgestellt, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) den Insolvenzantrag hätte stellen müssen und nicht, wie geschehen, die Abwickler der Anglo Austrian.

Tätig wurden die OLG-Richter, nachdem Gläubiger der ehemaligen Meinl Bank (ihr wurde die Lizenz entzogen) die Insolvenzeröffnung durchs Wiener Handelsgericht bekämpft hatten.

Einspruch aus Steueroasen

Fünf Kunden sind es, die den Insolvenzantrag ausgehebelt haben (wobei das eben nicht rechtskräftig ist). Neben Herrn N. aus Graz geht es dabei um vier Gesellschaften, die ihren Sitz in Steuerparadiesen haben, was oft Merkmal von Briefkastenfirmen ist. Die U. Ltd. ist in Larnaka in Zypern daheim; die P. Limited hat als Adresse einen Briefkasten auf Tortola, einer der Britischen Jungferninsel; die G. Network Ltd. sitzt im zypriotischen Nikosia und die P. Holding Corp in Belize City. Sie alle haben Konten mit Einlagen beim früheren Kreditinstitut, das Julius Meinl V. zuzurechnen war.

Laut Ansicht dieser Gesellschaften war die AAB zudem gar nicht zahlungsunfähig; das sieht das OLG aber anders. Aus seiner Entscheidung erhellt sich, dass Einlagen in der Höhe von 105 Millionen Euro – und damit mehr als 60 Prozent aller Einlagen der Ex-Bank – gesperrt waren, auf Basis der Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche. (Renate Graber, 2.6.2020)