Das Ibiza-Video soll in frühestens zwei Wochen beim U-Ausschuss ankommen.

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Wien – Der Ibiza-U-Ausschuss muss noch einige Zeit auf das Video warten, das der Auslöser der ganzen Causa war. Wie der "Kurier" am Dienstag online berichtete, soll es erst nach Abschrift und Prüfung durch zwei Staatsanwaltschaften weitergeleitet werden. Das könnte frühestens in zwei Wochen der Fall sein, hieß es nach einem Telefonat zwischen Justiz- und Innenressort.

Aktuell liegt das Video, das die FPÖ-Granden Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus zu Fall brachte, beim Bundeskriminalamt, dessen Soko Tape die Aufnahme in voller Länge im April sicherstellen konnte. Dort wird es bleiben, bis die Abschrift des Videos fertig ist. Das soll Anfang der kommenden Woche der Fall sein. Dann geht das Video an die Staatsanwaltschaft (StA) Wien und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Beide sollen prüfen, ob in dem Video Persönlichkeitsrechte betroffen sind.

Im nächsten Schritt geht das Video an das Justizministerium und schließlich an den U-Ausschuss. Zuletzt hatte es in der Sache ein Tauziehen zwischen schwarzem Innenministerium unter Karl Nehammer und dem grünem Justizressort mit Alma Zadić an der Spitze gegeben. Letztere wollte das Ibiza-Video "so schnell wie möglich" dem Untersuchungsausschuss übermitteln und drängte den Innenminister, Nehammer sah dagegen das Justizministerium am Zug.

Kritik von Neos

Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper ist empört, dass der Untersuchungsausschuss das Video und weiteres Aufnahmenmaterial erst in frühestens zwei Wochen bekommen soll. Die von Zadic und Nehammer angekündigte Verzögerung sei ein "rechtlich nicht gedeckter Affront" gegenüber dem Parlament, kritisierte sie in einer Aussendung.

Aus Sicht Krispers hätte das Innenministerium das Video allerdings schon "vor Wochen" liefern müssen. Die Verfahrensordnung für U-Ausschüsse stelle klar, dass Beweismittel unverzüglich und vollständig nach Veraktung zu übermitteln seien. Und nach Aussagen des Leiters der SOKO sei das Videomaterial auch bereits gesichtet. Und für die (von den Staatsanwaltschaften vorzunehmende) Prüfung der Frage, welche Persönlichkeitsrechte von den Aufnahmen beeinträchtigt sein könnten, sei bereits seit April Zeit gewesen.

Für Krisper stellt sich die Frage, "ab wann Innenminister Nehammer von der Existenz des Videos Bescheid wusste – und was er in der Folge tat bzw. offenbar unterließ". (APA, 2.6.2020)