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Wäre Donald Trump nicht US-Präsident, würde Twitter ihn wohl für zumindest eines seiner Postings sperren.

Foto: Reuters/Ernst

Ein Twitter-Nutzer wollte wissen, wie das Unternehmen jemanden behandelt, der nicht Präsident der Vereinigten Staaten ist. Kurzerhand postete er ausschließlich all das, was Donald Trump twitterte. 68 Stunden dauerte es, bis Twitter das Konto "SuspendThePres" zeitweise gesperrt hat. Der Account habe gegen Twitters Regeln zu der Glorifizierung von Gewalt verstoßen.

Der Grund: jener kontroverse Tweet Trumps, in dem er unter anderem schrieb, dass geschossen werde, sofern es zu Plünderungen kommt – "When the looting starts, the shooting starts". Nach zwölf Stunden wurde das Konto wiederhergestellt und der Tweet entfernt.

Historisch behaftetes Zitat

Das Zitat kommt ursprünglich aus dem Jahr 1967, als der damalige Polizeichef von Miami Gewalt gegen die protestierende schwarze Bevölkerung ankündigte. Bei Trumps Account hat Twitter den Beitrag mit einem Warnhinweis versehen.

Der Nutzer hinter dem Konto, der unter dem Namen "BizarreLazar" twittert, wurde aufgrund von Trumps Dekret zur Beschneidung sozialer Medien dazu motiviert, das Experiment durchzuführen.

Plattformen selbst für Inhalte verantwortlich

Trump will mit seinem Erlass Schutzmechanismen für Plattformen im Netz außer Kraft setzen. Das könnte bedeuten, dass sie künftig selbst für die auf den Webseiten geteilten Inhalte haften. Aktuell sind sie durch das Telekomgesetz vor zivilrechtlichen Klagen geschützt – dieses definiert sie als Plattformen, nicht aber als Verleger.

Am Montag hatte das von der Technologiebranche unterstützte Non-Profit Centre for Democracy and Technology eine Klage gegen die Verordnung eingereicht. Ihrer Argumentation zufolge sei die Verfügung verfassungswidrig, da sie gegen den ersten Zusatzartikel verstoße. Dieser verbietet Gesetze, die unter anderem Rede- und Pressefreiheit einschränken. Trump verkündete die Verordnung, nachdem Twitter einen Tweet des US-Präsidenten mit einem Faktencheck versehen hatte. (muz, 3.6.2020)