Will Transparenz: Karoline Edtstadler, Verfassungsministerin.

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Wien – Das Amtsgeheimnis soll fallen, und das schon bald. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) traf sich dazu am Donnerstag unter anderem mit Vertretern der Verwaltung, von Medien und Datenschutzorganisationen, um sich einen Überblick über die unterschiedlichen Vorstellungen zu schaffen. Bis zum Sommer soll der Verfassungsdienst einen Begutachtungsentwurf vorlegen.

Im Wesentlichen will sich Edtstadler, wie sie bei einem Pressegespräch am Vormittag erläuterte, am Regierungsprogramm orientieren. Demnach soll ein Recht auf Information in der Verfassung verankert werden. Da es dazu einer Zweidrittelmehrheit bedarf, will die Ministerin umgehend Gespräche mit der Opposition suchen.

Heikle Fristen

Als besonders heikel gelten die Fristen. Edtstadler strebt hier vier Wochen an, die es vom Auskunftsbegehr bis zur Information dauern soll. In Ausnahmefällen, bei besonders komplexen Fragen, soll eine Ausdehnung auf acht Wochen möglich sein. Bei der Entscheidung, ob überhaupt Auskunft gegeben wird, will man die Datenschutzbehörde einbinden. Von einem – oftmals geforderten – Informationsbeauftragten war zumindest vorerst nicht die Rede.

Aktiv sollen auch Dokumente in eine Informationsdatenbank gespeist werden. Inwieweit es dann eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Studien, die von der öffentlichen Hand beauftragt wurden, geben soll, ist vorerst noch unklar.

Ausnahmen

Überhaupt dürfte es am Weg zur Gesetzwerdung noch den ein oder anderen Stolperstein geben. Edtstadler verwies am Donnerstag auf Bedenken, die beim Runden Tisch geäußert wurden. So stellten Gemeinden und Städte die Frage des (bürokratischen) Aufwands in den Raum. Die Industriellenvereinigung habe wiederum darauf gepocht, dass es Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren gelte. Zudem sei debattiert worden, ob die Gerichtsbarkeit generell ausgenommen werden sollte. Jetzt schon klar ist für Edtstadler, dass es Ausnahmeregelungen geben müsse, sprach sie etwa Gesundheits- und Sozialdaten oder Informationen bezüglich der öffentlichen Sicherheit an.

Prüfrechte

An sich zeigte sich die Ministerin anlässlich von 100 Jahren Verfassung aber entschlossen, das Gesetzespaket rasch in die Gänge zu bringen. Es gelte, das Vertrauen der Bürger zu stärken und eine nachvollziehbare und transparente staatliche Verwaltung zu leben.

Dazu gehört auch die in das Paket inkludierte Ausweitung der Prüfrechte des Rechnungshofs, der – wie schon im Regierungspakt vorgemerkt – künftig auch Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit bis zu 25 Prozent beteiligt ist, prüfen wird können. Die geplanten Änderungen im Parteiengesetz in Sachen gläserne Parteikassen werden laut Edtstadler von den Parlamentsklubs erarbeitet. (APA, 4.6.2020)