Beim runden Tisch von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zum Transparenzpaket waren Vertreter aus der Verwaltung sowie von Medien und Transparenz-NGOs anwesend.

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Runde Tische in der Innenpolitik haben es an sich, nicht viel Neues zutage zu bringen. In der Regel ist es ein Austausch über fixe Pläne der Regierung und ihre Bekundung, die Kritik von Experten und Institutionen gehört zu haben. Nur: Eine solch breite Zusammenkunft, bei der etwa Verwaltungsvertreter, Medien und Transparenz-NGOs anwesend waren, gab es hierzulande noch nie, wenn es um die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ging.

Dass es nun unter der Leitung von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) dazu kam, ist für das Vorstandsmitglied des Forums Informationsfreiheit Mathias Huter eine positive Sache. Wenngleich nur "zugehört" wurde und unklar ist, ob die Anregungen in den Gesetzwerdungsprozess einfließen werden, sagt er.

Auch die Ankündigung von Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer von Ende Mai, wonach die Pläne in Sachen Amtsgeheimnis über den Sommer mit Opposition und Zivilgesellschaft im Parlament besprochen werden sollen, lässt Huter hoffen, sei aber auch noch nicht mehr als eine bloße Ankündigung. Bisher seien die Pläne für ein Transparenzpaket hinter verschlossenen Türen ausgemacht worden, kritisiert er. Diese Versuche, zuletzt unter Rot-Schwarz, waren nicht von Erfolg gekrönt. Experten hielten sie zudem für zu wenig ambitioniert.

Recht auf Information

Am Donnerstag ging Edtstadler zwar auf einige wenige der Einwände aus den Gesprächen ein, spulte aber im Wesentlichen die Passagen aus dem türkis-grünen Arbeitsprogramm herunter. Das Grundgerüst für das Transparenzpaket wird durchaus begrüßt, anderes weniger. Konkret soll der bald 100-jährige Passus des Amtsgeheimnisses fallen und stattdessen ein einklagbares Recht für Informationsfreiheit in die Verfassung geschrieben werden. Dafür braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit, also die Opposition. Positiv gesehen wird auch die Schaffung eines Transparenzregisters, in dem künftig unter anderem Studien, Verträge, Gutachten oder Stellungnahmen von Behörden ab einem gewissen Wert aktiv veröffentlicht werden sollen. Auch die Dokumentenanfrage soll gebührenfrei werden.

Edtstadler nannte Bedenken der Städte und Gemeinden, die sich vor dem Bürokratieaufwand fürchten würden, die Industriellenvereinigung wiederum will, dass Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gewahrt bleiben.

Weniger ambitioniert sind die Pläne der Regierung aus der Sicht des Forums Informationsfreiheit an anderen Stellen. Beim runden Tisch sei mehrfach die Kritik an den vorgesehen Fristen artikuliert worden, sagt Huter. Die Frist zwischen Anfrage und Antwort von vier Wochen könnte auf acht Wochen ausgedehnt werden. Das hält Huter aus Gründen der Aktualität für zu lange, er plädiert für eine zweiwöchige Variante. Auf EU-Ebene hätten Behörden 15 Tage dafür Zeit, in anderen Staaten sogar nur eine Woche. In Estland beispielsweise sind es fünf Arbeitstage.

Edtstadler lenkte vorerst nicht ein. Sie betonte zwar, dass die Informationen "unverzüglich fließen" sollen, aber "wir müssen hier auch eine Interessenabwägung vornehmen", sagte sie, da die Anfragen auch bearbeitet werden müssten.

Behörde für die Behörden

Ein Thema war auch die Einsetzung eines unabhängigen Informationsbeauftragten, wie es ihn etwa in Deutschland, Slowenien oder im Vereinigten Königreich gibt. Dieser ist eine beratende Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und Behörde. Er unterstützt Bürger bei der Informationsbeschaffung und bei Beschwerden, aber auch Beamte in Transparenzfragen.

Ein Informationsbeauftragter ist im Regierungsprogramm nicht vorgesehen. Stattdessen soll die Datenschutzbehörde "als Beratungs- und Servicestelle" den Behörden helfen. Diese Lösung betonte auch Edtstadler. Die Grünen beriefen sich zumindest in der Vergangenheit auf das "Hamburger Modell". In der Hansestadt gibt es seit 2012 neben einer Veröffentlichungspflicht und einem Onlineregister auch einen solchen Informationsbeauftragten. (Jan Michael Marchart, 4.6.2020)