Berlin – Die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU steht in Deutschland künftig unter Strafe. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag Mitte Mai beschlossene Gesetz, mit dem eine Gesetzeslücke geschlossen wird.

Die EU-Symbole wurden bisher von den bestehenden Verboten der Verunglimpfung oder Zerstörung der Hoheitssymbole ausländischer Staaten sowie der Deutschlands und seiner Bundesländer nicht erfasst.

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In Deutschland künftig verboten: eine brennende EU-Flagge bei einer Ukip-Kundgebung in London.
Foto: Reuters/Martinez

Verstöße gegen die neue Vorschrift können künftig in Deutschland – analog zu den bestehenden Verboten – mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die neue Vorschrift umfasst auch das Zerstören, Beschädigen oder Unkenntlichmachen der EU-Flagge sowie Versuche, dies zu tun.

In Deutschland könnte dieses Stück von Kurt Sowinetz künftig drei Jahre Haft nach sich ziehen.
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Das neue Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück. Gemäß einer Formulierungshilfe der deutschen Bundesregierung wurde die Vorlage der Länderkammer um Vorschriften auch für den erweiterten Schutz ausländischer Flaggen ergänzt. Die bisherige Beschränkung auf deren offizielle Verwendung wurde gestrichen, sodass nun auch etwa das Verbrennen von Fahnen bei Demonstrationen erfasst ist. Zudem entfallen die Strafvoraussetzungen, dass Deutschland zu dem anderen Staat gegenseitige Beziehungen unterhält und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hat.

In Österreich gibt es laut Experten einen sehr eingeschränkten strafrechtlichen Schutz für die EU-Flagge, aber – im Gegensatz zur Republik Österreich – keinen Schutz der EU als solcher vor Beschimpfung oder Verächtlichmachung und keinen Schutz der EU-Hymne. (APA, 5.6.2020)