Das Gesundheitsministerium will zusammen mit dem Finanzministerium noch im Juni "Orientierungshilfen" für die Bezirkshauptmannschaften erarbeiten, wie die Verdienstentgänge gemäß Epidemiegesetz bemessen werden können.

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Betriebe, die vor dem 16. März 2020 durch eine Verordnung nach dem Epidemiegesetz zusperren mussten oder Verdienstentgang hatten, können bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften um Entschädigung ansuchen. Nach dem 16. März hebelte das von der Regierung erlassene Covid-19-Maßnahmengesetz das Epidemiegesetz und somit die Entschädigungsansprüche aus.

Die Zahl der Anträge ist dennoch enorm und geht in die Zehntausenden. Sie bringen die betroffenen Bezirksbehörden an ihre Belastungsgrenzen. Allein in Tirol haben rund 15.000 Unternehmer um Entschädigung angesucht. Manche auch mehrfach, wie es seitens des Landes heißt, allerdings werden diese als ein Geschäftsfall gezählt. Um welche Summen es dabei geht, ist nicht zu erfahren. In Vorarlberg sind 3500 Anträge eingereicht worden. Man spricht von einem dreistelligen Millionenbetrag, allein die Anträge der 800 Beherbergungsbetriebe machen rund 45 Millionen Euro aus, berichtete der ORF.

Millionenforderungen

Bei den Bezirkshauptmannschaften und beim Magistrat Salzburg sind 4500 Anträge eingelangt. In der Steiermark sprechen die Behörden von "hunderten Anträgen", genauere Angeben gibt es noch nicht. In Kärnten wiederum – so die Auskunft der Landesregierung – werde die Zahl der Anträge aktuell noch erhoben. Allerdings gibt es schon aus Klagenfurt eine Summe bezüglich der Forderungsmeldungen, die sich auf rund 22,5 Millionen Euro belaufen.

Gut 1500 dieser Unternehmer haben sich beim Prozessfinanzierer Padronus gemeldet, um sich dessen Sammelklage anzuschließen. Allerdings, so Geschäftsführer Richard Eibl, hätten nur 500 die dafür nötigen Kriterien erfüllt. Ihre Ansprüche will er nun vertreten. Dabei gehe es um durchschnittlich 30.000 Euro pro Betrieb.

Der Ball liegt nun beim Gesundheitsministerium, das zusammen mit dem Finanzministerium noch im Juni "Orientierungshilfen" für die Bezirkshauptmannschaften erarbeiten will, wie die Verdienstentgänge gemäß Epidemiegesetz bemessen werden können. Dies sei vor dem Hintergrund der anderen in Covid-Gesetzen geregelten Entschädigungen und Zuschüsse nötig, um "möglichst einheitliche Interpretationen im Vollzug durch die Länder unterstützen zu können", heißt es dazu aus dem Gesundheitsministerium.

Rechtssicherheit

"Es soll bundesweit eine einheitliche Vorgehensweise abgestimmt werden, damit alle Rechtssicherheit haben", sagt ein Sprecher der Salzburger Landesregierung. Man wolle damit auch eine Ungleichbehandlung von Betrieben in verschiedenen Bundesländern vermeiden. Sobald die Richtlinien erarbeitet sind, werde man mit der Bescheidausfertigung beginnen. Der Personalaufwand wird enorm, da einzelne Bezirkshauptmannschaften mehr als tausend Fälle zu bearbeiten haben.

Prozessfinanzierer Padronus will sein weiteres Vorgehen von der Berechnung des Schadenersatzes abhängig machen. Liegt er signifikant unter Hälfte des Einkommens des Vorjahres, werde man weiterklagen. (Steffen Arora, Stefanie Ruep, Walter Müller, 6.6.2020)