Instagram möchte in Zukunft Nutzern mehr Kontrolle darüber gebe, wie und ob ihre Inhalte eingebettet werden können

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Möchte man ein Bild auf seiner Webseite teilen, das einem gar nicht gehört, greift man gerne zu einer vermeintlich unproblematischen Lösung: das Einbetten von Social-Media-Beiträgen. Nun erklärt Instagram jedoch, dass Webseiten eine Nutzungsberechtigung bei den Urhebern einholen müssen, wenn sie ihre Postings einbetten wollen.

Richtlinien erklärt

Laut Instagram gewährt die Einbettung von Beiträgen anderer Personen keine automatische Sublizenz. Wie Ars Technica berichtet, meinte ein Sprecher Instagrams, die Richtlinien der Plattform würden "von Dritten verlangen, dass sie die erforderlichen Rechte von den jeweiligen Rechteinhabern" einholen. Dazu gehöre, dass sie über eine Lizenz zum Teilen dieser Inhalte verfügen, wenn eine Lizenz gesetzlich vorgeschrieben ist.

Rechtsstreit mit Magazin

Die Stellungnahme folgt einer rechtlichen Niederlage für das Medium Newsweek. Eine New Yorker Richterin hatte überraschenderweise entschieden, dass das Magazin die urheberrechtliche Beschwerde eines Fotografen nicht aufgrund der Nutzungsbedingungen Instagrams zurückweisen könne. In einem weiteren Fall hatte ein anderer Richter zuvor festgestellt, dass Instagram eingebettete Fotos an Webseiten unterlizenzieren kann. Das jüngste Urteil widerspricht dieser Schlussfolgerung nicht, die Richterin des Newsweek-Falls sagte, es gebe jedoch keine Beweise dafür, dass Instagram eine solche Unterlizenz gewährt habe.

Mehr Kontrolle für Instagram-Nutzer

Jetzt klärt Instagram offenbar die Situation zugunsten der Fotografen und Nutzer auf. In einer Mitteilung gab Instagram außerdem bekannt, dass das soziale Medium an weiteren Möglichkeiten arbeite, Nutzer der Plattform mehr Kontrolle über ihr Urheberrecht zu ermöglichen. Wenn Fotografen oder Künstler nicht möchten, dass ihre Beiträge eingebettet werden können, haben sie momentan nur die Option, ihr Profil auf "privat" zu stellen, und ihn somit für die Öffentlichkeit unsichtbar zu machen. Die Reichweite des Nutzers wird dadurch jedoch massiv eingeschränkt.

Weitere Argumente offen

Das Einbetten von Postings ist mit der Erklärung Instagrams jedoch nicht unbedingt verboten. Keiner der beiden Richter hat bisher über den sogenannten "Servertest" entschieden, ein Argument, bei dem davon ausgegangen wird, dass Instagram, und nicht eine dritte Webseite, wie die des Magazins Newsweek, das betroffene Foto verbreitet hat. Durch das Einbetten auf einer Webseite werde so nur auf ein Foto verwiesen, dass bereits auf Instagram veröffentlicht wurde. So könnte argumentiert werden, dass das eigebettete Foto nicht auf eine Weise kopiert wurde, die das Urheberrecht verletzt.

Das Einbetten von Beiträgen ist in den USA daher weiter umstritten. Instagrams Stellungnahme gibt jedoch einen neuen Ton an, der Urhebern mehr Kontrolle über ihre Inhalte in Aussicht stellt. Hierzulande hat der EuGH 2014 beschlossen, dass das Einbetten von Videos und Fotos nicht grundlegend illegal ist. Dennoch gibt es Fälle, in denen das Embedding gegen das Urheberrecht verstößt, etwa wenn sich der Inhalt an ein neues Publikum richtet, oder wenn dadurch der Rechteinhaber wirtschaftlich ausgebeutet wird. (red, 6.6.2020)