So ähnlich könnte "Edda" oder "Wilma" aussehen.

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Hamm – Ein Mops namens "Edda" hält die deutsche Justiz auf Trab: In den Streit um das gepfändete und bei Ebay-Kleinanzeigen verkaufte Tier wird nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einbezogen. Weil die neue Besitzerin einen Gutachter für befangen hält, muss das OLG entscheiden, wie es mit der Verhandlung am Landgericht Münster weitergeht.

Damit bekommt bereits das dritte Gericht die "Akte Mops" auf den Tisch. Ursprünglich hatte der Anwalt der Hundekäuferin die Stadt Ahlen vor dem dortigen Amtsgericht verklagt. Unter anderem wegen des hohen Streitwerts von rund 20.000 Euro ging der Fall vor das Landgericht Münster. Dort legte ein Experte sein Gutachten vor, in dem er Möpse als eine "der am schwersten von Qualzucht betroffenen Rassen" bezeichnete. Der Erwerber eines Mopses könne daher nicht davon ausgehen, dass sein Hund gesund sei.

Beschwerde gegen Gutachter

Die Besitzerin des Hundes, den sie in "Wilma" umgetauft hat, hält den Gutachter wegen seiner Aussagen für befangen. Einen entsprechenden Antrag ihres Anwalts lehnte das Landgericht inzwischen ab. Der Jurist legte daraufhin Beschwerde ein. Über die müsse nun das OLG Hamm entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher. Erst dann sei klar, wie es mit der Zivilklage in Münster weitergeht. Die Verhandlung dort hatte Mitte November begonnen.

Der Fall um Mops "Edda" alias "Wilma" hatte Anfang 2019 weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Ein Beamter der Stadt Ahlen hatte das Tier bei einer verschuldeten Familie gepfändet und im Internet als "süße Mopsdame mit Stammbaum" angeboten. Der entscheidende Punkt: Laut Anzeige war der Mops "kerngesund". Die neue Besitzerin – eine Polizeibeamtin – sagt aber, das Tier sei bereits krank gewesen und habe unter anderem mehrere teure Augen-Operationen benötigt. (APA, 10.6.2020)