Großen Pornoplattformen könnte es in Deutschland an den Kragen gehen.

Foto: Pornhub

Die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht gegen Mindgeek vor, jenen Konzern, der hinter den populären Pornoseiten Pornhub, Mydirtyhobby und Youporn steckt. Ihr Angebot sei so nicht zulässig. Die Plattformen, deren Sitz mit Zypern angegeben ist, erhielten einen Brief des Regulierungsorgans. In allen drei Fällen stellte der KJM Verstöße gegen den deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag fest.

Altersverifikation fehle

Konkret würden alle drei Plattformen pornografische Inhalte frei zur Verfügung stellen, ohne sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang dazu erhalten. Daher beanstande der KJM das Vorgehen und verbiete die Angebote in der vorliegenden Form.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürften laut dem Regulierungsorgan pornografische Inhalte nur für Erwachsene verbreitet werden, dafür müsse eine Verifizierung des Alters durchgeführt werden. Während Anbieter mit Sitz in Deutschland diesen gesetzlichen Verpflichtungen in der Regel nachkommen würden, sei es bei Anbietern mit Sitz im Ausland grundsätzlich schwieriger.

KJM droht mit Netzsperren

Die KJM gibt an, dass man auch bereit wäre, weitere Rechtsmittel anzuwenden, wenn sich die Unternehmen nicht dazu bewegen lassen, ihr Angebot anzupassen. So könnte es zu Netzsperren bei Internetanbietern kommen: Die Provider müssen dann den Zugriff auf die Webseiten unterbinden – eine umstrittene Methode, da Blockaden leicht umgangen werden können.

Pornofilter in Österreich geplant

In Österreich will die Bundesregierung künftig– freiwillige – Filtersysteme gegen pornografische Inhalte einführen. Im Regierungsprogramm ist die Rede von einem "leichten, kostenlosen und freiwilligen Zugang zu Schutzfiltern". Dabei ginge es dem Vernehmen nach vor allem um freiwillige Angebote für Eltern. Schon jetzt gibt es von Anbietern wie "3", Magenta und A1 sogenannte Kindersicherungen. Aktuell sind diese kostenpflichtig, die Regierung will kostenlose Angebote schaffen.

Die aktuell angebotenen Filtermechanismen könnten allerdings gegen die Netzneutralität verstoßen, da diese vorsieht, dass der Datenverkehr im Internet gleich behandelt werden muss. Sperren darf es nur in Ausnahmefällen nach richterlicher oder behördlicher Anordnung geben – oder sofern ein Gesetz das klar vorschreibt. Dann müssten die zu sperrenden Inhalte bei einem Pornofilter mit türkis-grüner Prägung bereits im Wortlaut klar definiert werden. (muz, 10.6.2020)