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Gemeinde und Bezirkshauptmannschaft wussten offenbar, dass die verordnete Schließung der Après-Ski-Bars nicht sofort umgesetzt wurde.

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Innsbruck – In Ischgl ging es in den vieldiskutierten Tagen Anfang März, als Island und Dänemark erste Warnungen wegen mit dem Coronavirus infizierten Urlaubsheimkehrern veröffentlichten, um viel. Jeder weitere Tag Tourismusbetrieb bedeutete ein vielfaches Mehr an positiven Fällen. Das ist im Nachhinein leicht zu rekonstruieren, und auch die Behörden ahnten bereits damals, dass Gefahr im Verzug herrschte.

Deshalb ließen sie mit 10. März alle Après-Ski-Lokale per Verordnung schließen. Zumindest in zwei Ischgler Bars wurde trotzdem weitergefeiert, wie DER STANDARD Anfang April berichtete. Im Ort habe man sich ganz bewusst über die Verordnung hinweggesetzt, bestätigten Zeugen: "Wenn die Polizei vorbeifuhr, jubelten alle und machten sich lustig." Auch das Nachrichtenmagazin Profil schrieb kürzlich dazu, nachdem es die Bestätigung dieser Berichte in den Akten der Staatsanwaltschaft Innsbruck gefunden hatte.

Gaben Behörden Rückendeckung?

Rückendeckung für dieses Verhalten erhielten die Ischgler Bars offenbar von den lokalen Behörden: Als DER STANDARD die Bezirkshauptmannschaft Landeck am 3. April um ihre Einschätzung zu den Berichten über Partys trotz behördlicher Sperrung bat, stritt Polizeireferent Siegmund Geiger jeden Gesetzesbruch ab: Die Verordnung sei von allen "unverzüglich" eingehalten worden, sagte er damals. Mit dem Polizeiprotokoll vom 11. März konfrontiert, will Geiger jetzt nichts mehr sagen und bittet wegen laufender Ermittlungen um Verständnis.

Beim Land Tirol heißt es dazu: Die damalige telefonische Auskunft sei "in dem Lichte zu sehen, dass die Verordnungen 'unverzüglich' an die jeweiligen LokalbetreiberInnen, die Gemeinde und der Polizei zugestellt wurden". Außerdem seien die entsprechenden Verordnungen der Polizei übermittelt worden, "verbunden mit dem Ersuchen, diese zu exekutieren".

Gemeinde Ischgl schweigt

Die Polizei hielt dies laut einem Aktenvermerk für nicht möglich: Aufgrund "des wetterbedingt starken Personenverkehrs" wäre eine Exekution "nicht verhältnismäßig". Man befürchtete, dass es nur zu einer Verlagerung der Menschenansammlung kommen würde, heißt es in dem Aktenvermerk. Offen bleibt die Frage, warum dieser Aktenvermerk vom 11. März, der an die Bezirkshauptmannschaft Landeck adressiert ist, bei Anfragen noch geleugnet wurde.

Auch Ischgls Bürgermeister Werner Kurz gerät durch die Akten in Erklärungsnot. Auf Anfrage des STANDARD sagte er im April noch, dass die Berichte zum Barbetrieb trotz Sperre unwahr seien. Damit konfrontiert, schweigt das offizielle Ischgl nun. Seit Montag vergangener Woche werden sämtliche Anfragen ignoriert. Der Bürgermeister sei auf Kur.

Auch vom Tourismusverband gibt es keine Stellungnahme. Dabei belegen die Protokolle, dass die Bars damals Thema einer gemeinsamen Sitzung waren. Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖV) kündigte in der "Pressestunde" am Sonntag an, die betroffenen Lokale auch zu strafen. "Wenn es so war, dann muss natürlich eine Bestrafung her", sagte Platter. Dem STANDARD bestätigt das Land Tirol, dass entsprechende Anzeigen eingegangen und Strafverfahren anhängig seien. (Steffen Arora, Laurin Lorenz, 15.6.2020)