Die coronabedingten Abstandregeln gelten auch vor Gericht. Nur 30 Zuschauer können an dem Prozess teilhaben.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Klagenfurt – Ein 36-jähriger Kärntner muss sich am nächsten Donnerstag wegen Mordes an seiner hochschwangeren Geliebten in Klagenfurt vor einem Geschworenengericht verantworten. Er wird nicht nur wegen Mordes angeklagt, sondern auch wegen Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Betroffenen. Der Angeklagte, der seit August 2019 in Untersuchungshaft ist, bestreitet die Vorwürfe.

Das öffentliche Interesse an dem Prozess, den Richter Christian Liebhauser-Karl leiten wird, ist enorm. Einlass gibt es angesichts der geltenden Abstandsregeln aber nur für 30 Zuschauer, abgesehen von Angehörigen und Medien. Am Mittwoch konnten sich Interessenten via Email für den Prozess anmelden, nach Auskunft des Gerichts langten in kürzester Zeit mehr als 150 Anmeldungen ein. Zutritt zum Schwurgerichtssaal erhält nur, wer eine Mail-Bestätigung der Anmeldung durch das Gericht vorweisen kann und einen Personalausweis oder Reisepass dabei hat.

Angeklager war Vater des ungeborenen Kindes

Die 31-jährige, mehrfache Mutter war in der Nacht auf 17. August in Paternion (Bezirk Villach-Land) getötet worden. Nachbarn der Frau hatten die Polizei gerufen, nachdem sie Lärm aus der Wohnung der Familie gehört und kurz danach einen Mann weglaufen gesehen hatten. Die Beamten fanden die Frau tot in ihrer Badewanne. Zwei Tage später wurde der damals 35-Jährige in Untersuchungshaft genommen. Er hatte ein Verhältnis mit der Frau, bestreitet aber, sie getötet zu haben. Der Mann war auch der Vater des ungeborenen Kindes, das mit seiner Mutter getötet wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vorsätzlichen Mord vor. Nach Ansicht der Anklagebehörde gibt es genügend Hinweise dafür, insbesondere die DNA-Analysen und die Auswertung der Handydaten würden seine leugnende Verantwortung widerlegen. Seine Verteidigerin pocht hingegen darauf, dass ihr Mandant unschuldig ist. Sie beeinspruchte die Anklage dann auch, sobald sie eingebracht worden war, das Oberlandesgericht Graz wies ihren Einspruch aber zurück. Sie fordert weiterhin eine Tatrekonstruktion, aber ohne Erfolg. Der Prozess am Landesgericht Klagenfurt ist vorerst für zwei Tage, Donnerstag und Freitag, anberaumt. (APA, 11.6.2020)