In der Corona-Krise sollte das Arbeitslosengeld erhöht werden, meint der wirtschaftsliberale Thinktank Agenda Austria.

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Wien – Das wirtschaftsliberale Institut Agenda Austria empfiehlt in der Corona-Krise eine vorübergehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes– jedoch mit einem recht raschen Absinken aufs Normalniveau. Nach rund acht Monaten solle die Nettoersatzrate überhaupt auf nur 45 Prozent sinken, so der Thinktank in einem am Donnerstag veröffentlichten Papier mit dem Titel "Starthilfe für Österreichs Wirtschaft".

"Das Arbeitslosengeld sollte in den ersten 17 Wochen von derzeit 55 Prozent des Netto-Letztverdienstes auf 65 Prozent erhöht und dann schrittweise abgesenkt werden", heißt es in dem Papier. Nach nur 18 Wochen sollte die Nettoersatzrate aber wieder auf 55 Prozent zurückgehen und "nach einer Gesamtbezugsdauer von 35 Wochen dann auf 45 Prozent absinken".

Wer länger eingezahlt habe, müsse auch länger anspruchsberechtigt sein. "Die Notstandshilfe könnte abgeschafft und durch ein niedrigeres Arbeitslosengeld bzw. die Mindestsicherung ersetzt werden." Das AMS solle die zentrale Stelle für die Prüfung der Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Mindestsicherung werden. "Wer Mindestsicherung bezieht, muss arbeitswillig sein."

Senkung des Dienstgeberanteils empfohlen

Um den Arbeitsmarkt anzukurbeln sei die Senkung des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung bei neuen Einstellungen ein probates Mittel. "Das kostet Geld, ist aber günstiger, als die Arbeitslosigkeit zu finanzieren." Würde der Dienstgeberanteil der SV-Beiträge für Neueinstellungen für ein ganzes Jahr gestrichen, fehlten der öffentlichen Hand rund 2,1 Milliarden Euro in einem Jahr. Eine höhere Arbeitslosigkeit würde aber bis zu 4 Milliarden Euro kosten und darüber hinaus negative Langfristeffekte haben, rechnen die Wirtschaftsliberalen vor.

Die Kurzarbeit solle an Attraktivität verlieren, um bei einer möglichen Verlängerung "leistungsgerechter" zu werden. Künftig könne etwa nur noch eine Reduktion der Arbeitszeit von bis zu 50 Prozent ermöglicht werden, statt wie bisher 90. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Körperschaftsteuer für diejenigen Firmen zu reduzieren, die Kurzarbeit nicht in Anspruch genommen haben und Mitarbeiter nicht gekündigt haben. Gleichermaßen könnten Aufschläge für jene überlegt werden, die das Kurzarbeitsmodell länger als drei Monate nutzen. (APA, 11.6.2020)