Zu Beginn des Lockdowns kontrollierte die Wiener Polizei häufig, gestraft wurde heftig – nun ist das Verwaltungsgericht mit Strafen befasst.

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Wien – Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat der Beschwerde eines Mannes stattgegeben, der während des Corona-Lockdowns einen anderen Mann besucht hatte. Das Verfahren wird eingestellt, es gebe keine gesetzliche Grundlage für die Strafe, argumentiert das VGW.

Dem voraus ging spätestens seit dem sogenannten Ostererlass eine Diskussion darüber, ob private Besuche während des Lockdowns erlaubt waren oder nicht, selbst unter Verfassungsjuristen gingen die Ansichten darüber auseinander. Die Regierung jedoch kommunizierte stets: Besuche sind tabu, denn sie fallen nicht unter die weitgehend bekannten Ausnahmen.

Keine Zulässigkeit trotz Presseerklärungen

Am 21. März – also wenige Tage nach Beginn des großen Lockdowns – war der Wiener, dem nun vom VGW recht gegeben wurde, mit dem Auto zur Wohnung eines anderen Wieners gefahren. Verurteilt wurde er deshalb vom Magistrat der Stadt Wien zu 500 Euro Strafe bzw. zehn Stunden Ersatzfreiheitsstrafe.

Das VGW urteilte, was das Vorgehen der Regierung angeht: "Angesichts des unzweifelhaften Auslegungsergebnisses ist dem Umstand, dass der zuständige Verordnungsgeber allenfalls in Presseerklärungen oder dergleichen eine davon abweichende Auffassung vertreten hat, keine rechtserhebliche Bedeutung beizumessen."

Niederösterreich zahlt alle Strafen zurück

Auch in Niederösterreich gab es bereits ein entsprechendes Urteil, das Land Niederösterreich kündigte eine Kulanzlösung für alle Betroffenen an – auch jene, die ihre Strafe schon gezahlt und kein Rechtsmittel angemeldet haben: "Die Behörden in Niederösterreich werden bei gleich gelagerten Sachverhalten für eine Rückzahlung sorgen", hieß es.

Wien hat eine derartige Generallösung – wie sie etwa von den Wiener Neos gefordert wird – bisher nicht in Aussicht gestellt. Am Freitag heißt es von der Magistratsdirektion gegenüber dem STANDARD, für eine Generalamnestie sei der Bundesgesetzgeber zuständig. Wien verweist darauf, dass alle, die glauben, zu Unrecht bestraft worden zu sein, sich an die Behörde wenden sollen. Dann werde die Sachlage geprüft. (elas, 12.6.2020)