Sloweniens Premier Janez Jansa will dem Prozess entgehen.

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Ljubljana/Brüssel – Kurz vor Prozessbeginn in der Klage der EU-Kommission gegen Slowenien wegen der Beschlagnahme von Unterlagen der Europäischen Zentralbank (EZB) sucht Ljubljana offenbar einen Ausweg aus dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der slowenische Premier Janez Jansa hatte sich laut Medienberichten in Brüssel erkundigt, ob die Kommission auf die Klage verzichten würde.

"Wir prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die EU-Kommission die Klage zurückziehen würde", reagierte Jansa am Donnerstag via Twitter auf vorherige Medienberichte, dass er sich in einem Brief an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erkundigt haben soll, unter welchen Bedingungen die Kommission bereit wäre, die Klage fallen zu lassen.

Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Archive

In der Causa steht am 22. Juni die mündliche Anhörung vor dem EuGH an. Die EU-Kommission verklagt Slowenien, weil slowenische Behörden im Jahr 2016 im Zuge von Ermittlungen gegen den früheren Gouverneur Bostjan Jazbec und seine Mitarbeiter in Zusammenhang mit der Bankensanierung Dokumente beschlagnahmten. Darunter befanden sich laut Kommission auch Unterlagen und IT-Hardware der EZB, die der Beschlagnahmung nicht zugestimmt hatte. Laut der EU-Kommission stellt das einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Archive der EZB dar.

Slowenien hatte bisher dem Druck aus Brüssel und Frankfurt standgehalten und darauf bestanden, dass der Begriff der Vorrechte und Immunitäten im internationalen Recht viel enger definiert sei als von der EU-Kommission ausgelegt, berichtete die Nachrichtenagentur STA.

Die Ermittlungen der Bankensanierung liegen Berichten zufolge derzeit auf Eis, weil die spezialisierte Staatsanwaltschaft auf die Entscheidung des EUGH in diesem Fall wartet. Die beschlagnahmten Unterlagen, gegen deren Anwendung die EZB und EU-Kommission die ganze Zeit protestieren, sollen Beweismittel in dem Fall darstellen. (APA, 12.6.2020)