Die Maskenpflicht wird ab Montag massiv gelockert.

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Wien – Die Maskenpflicht wird ab Montag massiv gelockert. Wie in der am Wochenende vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Novelle der "Lockerungsverordnung" geregelt, gilt diese nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken sowie bei Dienstleistern, bei denen der Ein-Meter-Abstand unterschritten wird. Die Ein-Meter-Regel bleibt aufrecht.

Mit den Neuregelungen fällt die Maskenpflicht für Menschen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, auch bei gemeinsamen Fahrten mit dem Auto. Es dürfen aber in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Weiter eine Maske braucht man jedoch für Taxis, taxiähnliche Betriebe sowie für Schüler- und Kindergartenkinder-Transporte.

Handel: Keine Maske, aber Abstand

Im Handel fällt die Maskenpflicht jedenfalls. Weiter einzuhalten ist aber ein Abstand von mindestens einem Meter für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Und auch im Gastronomiebereich können Lokale ab Montag ohne Maske betreten werden. Zudem fällt die Beschränkung auf vier Erwachsene inklusive ihrer minderjährigen Kinder pro Tisch. Die Sperrstunde wird von 23 auf 1 Uhr verlängert. Das Personal muss jedoch weiterhin Mund-Nasen-Schutz tragen.

Drei Monate nach dem Start der Ausgangsbeschränkungen treten ab Montag weitere Lockerungen in Kraft: die Schutzmasken-Pflicht fällt in vielen Bereichen und im Flugverkehr startet die AUA wieder.
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Auch die Hotellerie darf sich über den Fall der MNS-Pflicht freuen. Bisher mussten Personal und Gäste in Eingangs- und Rezeptionsbereichen einen Schutz tragen. In Hotelrestaurants gelten dieselben Regeln wie in der Gastronomie, auch die Einschränkungen für Wellness- und Fitnessbereiche (Abstand und entsprechende Zutrittsbeschränkungen) bleiben aufrecht.

Eigenverantwortung entscheidend

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) mahnte angesichts der Lockerung Eigenverantwortung ein. Wenn es in Bereichen, wo keine Verpflichtung mehr besteht, "vielleicht zu eng wird", solle ein Mund-Nasen-Schutz in Eigenverantwortung getragen werden, erklärte Anschober am Sonntag.

Trotz der guten Zahlen müssen auch "wir in Österreich weiterhin höchst aufmerksam sein und im Alltagsleben konsequent die Hygienemaßnahmen und den Mindestabstand sowie die Auflagen bei den Öffnungsschritten einhalten", so Anschober. Klar sei aber weiterhin: "Sollten die Infektionszahlen wieder nach oben gehen, würden sehr rasch einzelnen Lockerungsschritte wieder zurückgenommen und/oder Schutzmaßnahmen wieder verstärkt."

Hygienemaßnahmen für Ferienlager

Die Lockerungsverordnung regelt auch, unter welchen Voraussetzungen betreute Ferienlager und außerschulische Jugendarbeit stattfinden können. Für diese fällt die Maskenpflicht ebenfalls. Zudem kann der Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, unterschritten werden, sofern der Träger ein "Covid-19-Präventionskonzept" erstellt und umsetzt.

Dieses müsse unter anderem eine Schulung der Betreuer, spezifische Hygienemaßnahmen und gewisse organisatorische Maßnahmen enthalten. Etwa brauche es eine Gliederung in Kleingruppen von maximal 20 Personen, wobei die Interaktion zwischen den Kleingruppen auf ein Mindestmaß reduziert werden soll. Zwischen den Gruppen darf der Abstand von einem Meter nicht unterschritten werden. Zudem müssen Regelungen, wie man sich bei einer Infektion verhält, enthalten sein.

DER STANDARD hat eine Liste zusammengestellt, in welchen Feriencamps Kinder eine feine Zeit haben können. (APA, red, 14.6.2020)