Ermittler gehen davon aus, dass der mutmaßliche Täter aus rassistischen und antisemitischen Motiven handelte.

Foto: APA/dpa/Christoph Soeder

Halle an der Saale – Im Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt, Stephan B., hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg 40 Nebenkläger zugelassen. Das Gericht bestätigte am Montag zudem den Termin für den Prozessbeginn am 21. Juli.

Der erste Strafsenat des OLG habe die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess findet aus Platz- und Sicherheitsgründen am Landgericht Magdeburg statt. Es sind 18 Verhandlungstermine bis Mitte Oktober angesetzt.

Anklage wegen zweifachen Mordes

Die deutsche Bundesanwaltschaft erhob im April Anklage gegen B. unter anderem wegen zweifachen Mordes. Er soll am 9. Oktober während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Yom Kippur versucht haben, bewaffnet und unter Einsatz von Sprengsätzen in die Synagoge von Halle einzudringen. Dort hielten sich zu diesem Zeitpunkt 52 Menschen auf.

Als ihm dies nicht gelang, erschoss er den Ermittlungen zufolge auf offener Straße eine Frau, drang in ein Kebab-Imbissgeschäft ein und tötete dort einen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er zwei weitere Menschen schwer. Die Ermittler gehen davon aus, dass B. aus antisemitischen und rassistischen Motiven handelte.

Fluchtversuch

Für Schlagzeilen sorgte zuletzt ein Fluchtversuch von B. aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle, wo er unter anderem unbeaufsichtigt einen mehrere Meter hohen Zaun überkletterte. Da laut sachsen-anhaltischem Justizministerium Vorschriften missachtet wurden, wurde die stellvertretende JVA-Leiterin inzwischen von ihrer Funktion entbunden und versetzt. Auch gegen weitere Bedienstete werden disziplinarische Maßnahmen geprüft. B. wurde in ein Gefängnis nach Burg verlegt und wird schärfer überwacht. (APA, 15.6.2020)