Obwohl der Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen nicht mehr Pflicht ist, sind Masken aus dem Supermarkt noch nicht verschwunden.

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In den Geschäften ist seit Montag wieder die alte Normalität eingekehrt. Zumindest fast. In Supermärkten, Gewandshops und Baumärkten ist die Maskenpflicht passé. Nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Apotheken sowie bei Dienstleistern, bei denen der Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss nun ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden – etwa beim Friseur.

Beim Shoppen in der Wiener Innenstadt zeigt sich im Supermarkt, in der Trafik und im Eisgeschäft: Die Maske ist über Nacht zum Minderheitenprogramm geworden. Aber verschwunden ist sie nicht. Ein geschätztes Drittel macht von der neuen alten Freiheit noch nicht Gebrauch.

Wer Maske trägt, handelt offenbar nach dem Bauchgefühl. Eine junge Frau, mit einer blau-weißen Stoffmaske im Gesicht, meint, sie habe sich einfach schon daran gewöhnt und fühle sich sicherer damit. Sie ist die einzige Maskierte in der Supermarktschlange.

Auch in Mank, einer Kleinstadt im niederösterreichischen Mostviertel, sind in den Supermärkten die Demaskierten in der Überzahl. Endlich wieder ohne anlaufende Brillen einkaufen gehen, wird vor dem Knabbergebäckregal gefachsimpelt. Andere sagen "sicher ist sicher" und ertragen ihre Masken weiterhin. Von der am Eingang angebotenen Händedesinfektion machen alle fleißig Gebrauch.

Abstand wird nicht ganz ernst genommen

In vielen Geschäften scheint nicht nur die Maske abgeschafft. Auch der Abstand wird, obwohl Schilder darauf hinweisen, in ganz Österreich nicht mehr ganz so ernst genommen. Zu langes Überlegen am Gemüseregal kann dazu führen, dass man schnell bedrängt wird – und sei es von Angestellten, die die Lücken in den Körbchen auffüllen; mit Handschuhen, ohne Maske wird geschlichtet. Und an der Feinkosttheke wirkt es so, als sei die Pandemie gar nie dagewesen, so staut es sich. Das Wagerl als Abstandhalter wird nur von jenen genutzt, deren Einkäufe die Kapazität der roten Plastikkörbe überschreiten.

Masken auf Gerichtsgängen

In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden ist die Maskenpflicht größtenteils noch aufrecht. Das Oberlandesgericht Wien beispielsweise weist auf die Hausordnung hin, die unmaskierte Gesichter auf den Gängen bei Gericht untersagt. In den Verhandlungssälen selbst entscheiden Richterinnen und Richter, ob oben ohne erlaubt ist. Auch in Justizanstalten ist das Tragen von Masken weiterhin ein Muss.

Die Sinnhaftigkeit von Masken für die Bevölkerung war ganz zu Beginn der Coronavirus-Krise auch in Österreich eher bezweifelt worden. Erst als die Infektionszahlen anstiegen, wurde das Tragen in öffentlichen Räumen von der Regierung verordnet. Was viele dabei immer wieder vergessen: Es geht hauptsächlich nicht darum, sich selbst zu schützen, sondern Mitmenschen nicht anzustecken, wenn man unwissentlich infiziert ist.

Der Beitrag der Masken

In jüngster Zeit gab es mehrere Studien, die bestätigten, dass Masken wesentlich dazu beigetragen haben, die Übertragung des Virus einzudämmen. Eine davon stammt von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, die für die Entwicklung der Infektionszahlen im thüringischen Jena mit denen vergleichbarer Städte, wo die Maskenpflicht erst später eingeführt wurde, verglich.

Das US-Fachmagazin "PNAS" veröffentlichte kürzlich Berechnungen, wonach in Italien im Zeitraum 6. April bis 9. Mai durch das Einführen der Maskenpflicht 78.000 Corona-Infektionen verhindert worden seien. In New York City hätte es ohne Masken 66.000 Infektionen mehr gegeben. (Oona Kroisleitner, Michael Simoner, 15.6.2020)