Der Oberste Gerichtshof hatte den Schuldspruch bereits im April bestätigt, nun wurde am OLG über die Strafberufung verhandelt.

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Wien – Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag die fünfjährige Haftstrafe für Ex-Judoka Peter Seisenbacher um zwei Monate auf vier Jahre und zehn Monate reduziert. Der zweifache Olympiasieger war im vergangenen Dezember am Wiener Landesgericht verurteilt worden, weil er als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hatte.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Schuldspruch bereits im April bestätigt, nun war am OLG über die Strafberufung verhandelt worden. Der Strafrahmen reichte von einem bis zu zehn Jahren. Verteidiger Bernhard Lehofer hatte zahlreiche Milderungsgründe vorgebracht, von denen der Richtersenat jedoch nur den Verfahrensstillstand gelten ließ. Der Anwalt hätte sich, wie er nach der Verhandlung sagte, eine größere Reduktion gewünscht. Seisenbacher selbst äußerte sich während und nach der Verhandlung nicht.

Sexueller Missbrauch

Den gerichtlichen Feststellungen zufolge hatte Seisenbacher erstmals 1997 ein Kind körperlich bedrängt. Die Betroffene war damals neun Jahre alt. Von 1999 an kam es zu geschlechtlichen Handlungen, die sich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs der Betroffenen wiederholten.

Ab Sommer 2004 machte sich der Ex-Judoka an ein damals 13 Jahre altes Mädchen heran, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein betreute. Auch mit diesem Mädchen kam es zu sexuellen Handlungen. Zuvor hatte Seisenbacher auf einem Judo-Sommerlager im August 2001 versucht, einer damals 16-Jährigen näherzukommen. Diese wehrte ihn ab, der Vorgang wurde daher von der Justiz als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert. (APA, 18.6.2020)