Wien – Nach Tagen harscher Kritik an den arbeitsrechtlichen Implikationen der Risiko-Warnungen des Außenministeriums betreffend Auslandsreisen beruft Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) einen runden Tisch ein. Tourismus- und Außenministerium, Arbeiter- und Wirtschaftskammer sowie ÖGB und Industriellenvereinigung sollen über die unterschiedlichen Rechtsauslegungen bezüglich der arbeitsrechtlichen Konsequenzen eines Auslandsaufenthalts im Sommer beraten.
"Unser Ziel ist es, für die kommenden Sommermonate arbeitsrechtliche Klarheit in Hinblick auf die jeweiligen Reisewarnstufen zu schaffen, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Urlaub ohne Sorgen antreten können", teilte Aschbacher via APA mit. Anlass sind die Unsicherheiten über die Auswirkungen der Einstufung der EU-Nachbarländer als Hochrisikoländer. Diese kann zum Problem werden, wenn ein Arbeitnehmer bei der Rückreise nach Österreich im Verdachtsfall in eine "freiwillige Quarantäne" geschickt wird.
Freiwillige Quarantäne
Anders als bei der behördlichen Anordnung einer Quarantäne (mit Bescheid) bekommt der Arbeitgeber das Entgelt für den betroffenen Dienstnehmer in dem Fall nicht vom Staat erstattet. Er müsste das Entgelt im Fall einer freiwilligen Quarantäne selber zahlen und könnte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sogar verweigern, weil sich der Dienstnehmer grob fahrlässig einem Risiko ausgesetzt hätte, das bei Beherzigung des außenamtlichen Reisehinweises wohl nicht eingetreten wäre.
Im Gegensatz zum Epidemiegesetz, das eine Quarantäne ohne jede Verschuldensfrage als entgeltfortzahlungspflichtig sieht, ist das bei der freiwilligen Quarantäne nicht geklärt, sagt Arbeitsrechtler Martin Risak von der Uni Wien. Da beginne ein ungünstiger Unsicherheitskreislauf. (ung, 18.6.2020)