Die Regierung verspricht, die Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu überarbeiten. Damit ist der Weihnachtsfrieden dann hoffentlich auch für jene gesichert, die in Kurzarbeit geschickt wurden.

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In Österreich sind wegen der Corona-Krise derzeit rund 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Sie müssen Monat für Monat mit zehn bis 20 Prozent weniger Einkommen auskommen. Viele von Kurzarbeit Betroffene wursteln sich durch – steht doch das Urlaubsgeld vor der Türe und damit ein finanzieller Ausgleich. Das Weihnachtsgeld bietet dann den nächsten Hoffnungsschimmer für eine monetäre Entlastung.

Doch beide Sonderzahlungen sind aktuell von einer höheren Besteuerung bedroht. Seit Jahresbeginn gilt nämlich für die Besteuerung des 13. und 14. Gehalts ein sogenanntes Kontrollsechstel. Das kann zu einer Nachversteuerung führen, wenn am Ende des Jahres weniger Gehalt bezogen wird – etwa wegen Arbeitslosigkeit, Pflegekarenz, Krankengeldbezug, Bildungskarenz – aber eben auch wegen Kurzarbeit. Werde ein Arbeitnehmer jetzt etwa nach der Kurzarbeit gekündigt, müsse für das Weihnachtsgeld mehr Lohnsteuer bezahlt werden als nach der 2019 gültigen Regelung.

Benachteiligung

Die Arbeiterkammer hat zuletzt darauf hingewiesen, dass damit just jene benachteiligt würden, die jetzt ohnehin schon von weniger Geld leben müssen. "Was besonders ärgerlich ist: Die neue Regelung wird nur zulasten der Beschäftigten, nicht aber zu deren Gunsten ausgelegt", sagt AK-Direktor Christoph Klein. Denn das Finanzministerium gibt Vorteile, die entstünden, wenn es am Ende des Jahres zu höherem Verdienst kommt, etwa weil die Arbeitszeit erhöht oder Überstunden geleistet werden, nicht an die Arbeitnehmer weiter. Wird beispielsweise nach der Kurzarbeit wieder voll gearbeitet und steigt daher das Gehalt wieder, dann könnte mit einer Aufrollung des Weihnachtsgeldes im Dezember ein wenig Lohnsteuer gespart werden, wenn die Regelung auch zugunsten der Arbeitnehmer angewendet werden könnte.

Änderung geplant

Finanzminister Gernot Blümel hat hier bereits Änderungen angekündigt. "Wir werden mit einer gesetzlichen Regelung klarstellen, dass Menschen, die in Kurzarbeit sind und weniger Gehalt bekommen haben, keine steuerlichen Nachteile in Zusammenhang mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld erleiden", sagte Blümel zur Nachrichtenagentur APA.

Bisher wurde für die Monate vor der Ausschüttung der Sonderzahlung das Durchschnittsgehalt berechnet (Jahressechstel) und auf dieser Basis das steuerbegünstigte Urlaubsgeld ausgezahlt. Seit heuer wird aber zusätzlich mit der letzten Lohnzahlung des Jahres noch einmal geprüft, wie hoch der Monatslohn im Jahresschnitt war (Kontrollsechstel). Ist dieses Kontrollsechstel niedriger als die schon ausbezahlten Jahressechstel, dann muss die Differenz mit dem üblichen Lohnsteuersatz nachversteuert werden. Offen ist freilich noch, was die Regierung hier nun an Veränderung bzw. Anpassung der steuerlichen Regelung auf den Tisch legen wird.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) will sich im Herbst auch mit der Umschulung von Jobsuchenden gegen die hohe Arbeitslosigkeit stemmen. Im Mai waren rund 473.000 Menschen arbeitslos gemeldet. "Wir gründen deswegen im Oktober eine Arbeitsstiftung, die für jene, die keine Arbeit mehr finden, neue Ausbildungsmöglichkeiten schafft", sagte er der Tageszeitung Österreich.

In diesem Rahmen könne man "neue Qualifikationen erwerben, um in anderen Branchen einen Arbeitsplatz zu finden". Ziel sei es, "Menschen so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu bringen", sagte Kurz. (Bettina Pfluger, 22.6.2020)