Endgültige Zahlen hat die ÖVP noch nicht vorgelegt.

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Wien – Pünktlich zur Verhandlung gegen den "Falter" wegen eines Streits um die Einhaltung der Wahlkampfkosten hat die ÖVP ein – nicht sehr detailliertes – Zahlenwerk vorgelegt. Demnach hat die Volkspartei die Obergrenze von sieben Millionen eingehalten. Konkret listet die ÖVP für die relevanten 82 Tage vor der Wahl vergangenen September Ausgaben von 5,6 Millionen Euro auf.

Die endgültigen Zahlen sind das allerdings offenbar nicht, ist doch in dem Schreiben von Generalsekretär Axel Melchior von "ersten internen Berechnungen" die Rede. Die Ausgaben werden in den kommenden Wochen noch von den vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfern geprüft.

Die Wirtschaftsprüfer müssen der Darstellung der ÖVP nicht folgen, sondern können einzelne Posten doch noch dem Wahlkampfbudget zurechnen. Dann müsste das korrigiert werden, wie einer der Zeugen am heutigen Verhandlungstag, ein Buchhalter der Bundes-ÖVP, einräumte.

Parteien-Transparenz-Senat

Der Medienanwalt und ehemalige Liste-Jetzt-Abgeordnete Alfed Noll wiederum legte zu Verhandlungsbeginn seinerseits ein Gutachten der Medien-Sachverständigen Barbara Sommerer für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) vor, das ein Überschreiten der gesetzlichen Wahlkampfkostengrenze von 7 Millionen Euro bei der Nationalratswahl 2019 vermutet und beantragte ihre Einvernahme. Für sein Gegenüber, Rechtsanwalt Werner Suppan, ist das Gutachten für die Beurteilung "unbrauchbar", weil "zahlenmäßig und sachlich falsch".

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), der wegen seiner Funktion als damaliger Generalsekretär geladen war, machte gleich zu Beginn klar, dass er weniger für den kaufmännischen Part denn für die interne und externe Kommunikation zuständig gewesen sei. Daher sei er auch "nicht im Detail" mit der Wahlkampfkostenrechnung befasst gewesen. In der Rückschau sei aber jedenfalls ein wesentliches Thema in der Wahlkampfplanung von 2019 gewesen, dass man die Kosten nicht wie 2017 überschreiten dürfe. Unterschiedliche Positionen in der Wahlkampfrechnung erklärte Nehammer damit, dass Ausgaben, die auch in Nicht-Wahlkampf-Jahren schlagend würden, eben gemäß Parteiengesetz nicht zu den Wahlausgaben zu rechnen sind. Sondern nur jene zwischen dem Stichtag (2019 war das der 9. Juli) und dem Wahltag, und da auch nur jene Kosten, die auch tatsächlich für den Wahlkampf verwendet wurden.

Luftballons und Kugelschreiber

Genau das nahm Noll zum Anlass, einzelne Posten zu hinterfragen. Er wollte wissen, warum Luftballons und "Wahlkampfprämien" Budget nicht den Wahlkampfkosten zugerechnet wurden. Der ÖVP-Buchhalter erklärte das damit, dass die Prämie für die Mitarbeiter für das gesamte Jahr ausbezahlt werde – und es sich eben um ein Wahljahr gehandelt habe. Und wenn die Luftballons bereits vor Bekanntwerden der Neuwahl angeschafft wurden, dann könnten diese auch nicht dem Wahlbudget zugerechnet werden. Gleiches gelte auch für Kugelschreiber. Diese hatten kein Branding und konnten daher sowohl während als auch außerhalb des Wahlkampfes verwendet werden. In diesem Punkt musste der Buchhalter einräumen, dass er auch von einem Wirtschaftsprüfer letztlich korrigiert worden sei.

Auch die Sommer- beziehungsweise Bergauftour des Bundeskanzlers finde in jedem Jahr statt und sei somit nach Argumentation der ÖVP daher auch nicht den Wahlkampfkosten zuzurechnen. Wie es denn mit den Sonnenbrillen und Shirts für die Sommertour gewesen sei, hatten diese nichts mit dem Wahlkampf zu tun, wollte Noll wissen. Diesbezüglich meinte der Buchhalter auch, dass der Abschluss 2019 eben noch nicht geprüft wurde. Wenn der Prüfer jetzt feststellt, dass die Sonnenbrillen doch Wahlaufwand sind, muss das korrigiert werden. Für die Detailfragen müsste die Prüfung daher abgewartet werden. Wie der Rechtsvertreter der ÖVP anmerkte, werden diese Posten aber "das Kraut nicht mehr fett machen". Schließlich sei man mit den rund 5,6 Millionen Euro deutlich unter der Obergrenze von 7 Millionen Euro lägen.

ÖVP vs. Falter

In dem am Montag fortgesetzten Verfahren der ÖVP gegen den "Falter" geht es um Berichte des Magazins, wonach die Volkspartei in den Wahlkämpfen 2017 und 2019 mit buchhalterischen Tricks und zum Teil doppelter Buchführung das Überschreiten der gesetzlich erlaubten Wahlkampfkostenobergrenze verschleiert habe. Der "Falter" ging zudem davon aus, dass die ÖVP sowohl 2017 als auch 2019 frühzeitig mit einer Wahlkampfkosten-Überschreitung kalkulierte. Die Volkspartei klagte deshalb auf Unterlassung. (APA, 22.6.2020)