Die Meinl Bank nennt sich heute Anglo Austrian Bank (AAB) und ist derzeit in Abwicklung.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am 26. Mai ihre Geldwäscheermittlungen gegen die ehemalige Meinl Bank, Julius Meinl V. und Bankmanager eingestellt – nach sechs Jahren Prüfung, berichtete der "Kurier". Insgesamt ging es um rund 30 Verdachtsfälle meist zu Geschäften in Russland und der Ukraine. Gegen rund 20 Personen laufen die Ermittlungen noch, so die WKStA.

Die Ermittlungen zu den Vorwürfen "im Zusammenhang mit Back-to-back-Treuhandgeschäften gegen einzelne Beschuldigte wurden eingestellt", sagte Oberstaatsanwältin Elisabeth Täubl von der WKStA am Montag. Die "Vortat im Ausland für diese Beschuldigten war nicht nachweisbar", daher seien die Ermittlungen gegen diese sechs "Beschuldigten beziehungsweise Verdächtigen" und einen Verband (das Unternehmen) aus Beweisgründen eingestellt worden.

Der Rest des Ermittlungsverfahrens – wegen der Vorwürfe Geldwäsche und Untreue – läuft aber noch, so Täubl. Die Justiz hat dabei rund 20 "weitere Personen" im Visier. Ob diese zur Bank gehören oder nicht, österreichische Staatsbürger sind oder nicht, sagte die Oberstaatsanwältin nicht.

Nachweise fehlen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte 2014, nach einer von ihr beauftragten Prüfung durch PwC, die erste Anzeige bei der Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamts erstattet, 2015 folgte eine Sammelmeldung. Nach jahrelangen aufwendigen Ermittlungen, inklusive Auslandsreisen, konnte die Justiz aber nicht nachweisen, dass die Gelder aus illegalen Geschäften stammten, so die Zeitung.

Die Meinl Bank nennt sich heute Anglo Austrian Bank (AAB) und ist derzeit in Abwicklung. Ex-Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl sprach im "Kurier" von einem "Kollateralschaden. Das Verfahren ist eingestellt, aber die Lizenz ist weg, und die Bank wird abgewickelt". Bis Jahresende solle die Bank endgültig stillgelegt sein.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte dem Institut im November 2019 per Bescheid die Bankkonzession entzogen. Die Bank erhob dagegen Einspruch vor dem Gericht der Europäischen Union in Straßburg. Aber, so Weinzierl, selbst wenn diese Entscheidung zugunsten der Bank fallen sollte, werde nicht mehr aufgesperrt. Man könne allenfalls Schadenersatz gegen EZB und FMA einklagen.

Geldwäscheverfahren

Weinzierl kritisierte weiters, dass das nunmehr zum Teil eingestellte Geldwäscheverfahren "nicht die einzige, aber eine sehr wesentliche Grundlage für den Konzessionsentzug" gewesen sei. Laut "Kurier" geht die EZB tatsächlich sehr konkret auf die Back-to-back-Kreditgeschäfte und die Verdachtsmeldung der FMA an die Geldwäschemeldestelle ein.

Diese Geschäfte sind legal, aber hochriskant. Stark vereinfacht dargestellt werden dabei Kredite an Dritte gewährt, die Bank hat als Sicherheit Einlagen von einem Treugeber in gleicher Höhe.

Die FMA konterte laut Zeitung: "Die EZB baut nicht auf der Anzeige auf, sondern auf Verstößen gegen bankaufsichtliche Regulierungen, dass die Bank nachhaltig nicht ordnungsgemäß geführt wurde."

Ein Verfahren in Sachen Geldwäsche ist noch offen. Der mittlerweile verkauften Banktochter in Antigua wird vorgeworfen, dass über die Außenstelle Gelder im Korruptionsskandal um den brasilianischen Baukonzern Odebrecht geschleust worden seien. Weinzierl wies via "Kurier" eine Involvierung zurück: "Damals hatten wir nicht mehr die Mehrheit in Antigua." (APA, 22.6.2020)