Der Angeklagte vor Beginn der Prozessfortsetzung am Landesgericht in Wiener Neustadt.

Foto: APA

Wiener Neustadt – Weil er im August 2019 eine 83 Jahre alte Frau in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) auf offener Straße mit einem Küchenmesser erstochen haben soll, ist ein 39-Jähriger am Dienstag in Wiener Neustadt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der rumänische Staatsbürger wird außerdem in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Angaben des Angeklagten war der Messerattacke am 16. August 2019 eine folgenschwere Verwechslung vorausgegangen. Der Mann hatte drei Tage zuvor seinen Kurzzeit-Job auf einem Pferdegestüt im Bezirk Neunkirchen verloren. In der 83-Jährigen will er von hinten die Frau des Gestütbesitzers erkannt haben. Den Irrtum habe er erst bemerkt, als er das Opfer auf den Rücken gedreht habe, gab der 39-Jährige bei der Einvernahme zu Protokoll.

Bereits einmal wegen Mordes verurteilt

In juristischer Hinsicht war der Angeklagte auch schon vor dem Geschworenenprozess in Wiener Neustadt kein unbeschriebenes Blatt. Der Beschuldigte beging 2005 in seiner rumänischen Heimat einen Raubmord an seinem Vermieter, indem er diesen von hinten mit einem Messer erstach. Am 31. Jänner 2006 wurde er in Rumänien zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Am 19. Dezember 2017 wurde er auf Bewährung entlassen.

Der Mann hatte sich am ersten Verhandlungstag am 9. März schuldig bekannt. Die ursprünglich für den 16. März geplante Prozessfortsetzung wurde aufgrund der Coronavirus-Pandemie verschoben.

Unterbringung

Der 39-Jährige war laut dem psychiatrischen Sachverständigen zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Vorliegen würden jedoch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch.

Der Argumentation des Gutachters folgte auch das Schwurgericht, das sich für eine Einweisung entschied. Die Hauptfrage nach Mord wurde seitens der Laienrichter einstimmig bejaht. Bei der Strafbemessung wurde das Tatsachengeständnis nach Angaben der vorsitzenden Richterin als mildernd gewertet. Erschwerend hätten sich die einschlägige Vorstrafe des Beschuldigten und die "besonders grausame Tatausführung" ausgewirkt.

Verteidiger Wolfgang Blaschitz erbat hinsichtlich möglicher Rechtsmittel Bedenkzeit. (APA, 23.6.2020)