Innsbruck – Es ist eine Geschichte für Freunde bürokratischer Spitzfindigkeiten. Wie DER STANDARD berichtete, kam es bei der Unterzeichnung des Gesellschaftervertrages für das Laufkraftwerk Tumpen-Habichen im Tiroler Ötztal zu einem Formfehler. Die Gemeinde Oetz, einer der Gesellschafter, verwies nämlich beim Unterzeichnen des Vertrages im Jahr 2010 auf einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss. Allerdings gab es den so nie, wie Recherchen dieses Blattes zeigten.
Denn im Protokoll der Gemeinderatssitzung, in der dieser Beschluss angeblich gefasst worden sein soll, ist nur davon die Rede, dass sich der Oetzer Gemeinderat "grundsätzlich für eine Beteiligung an der Ötztaler Wasserkraft Gmbh (die Betreibergesellschaft des Kraftwerkes, Anm.) ausspricht". Im Nachsatz heißt es zudem ausdrücklich: "Der Gemeindevorstand wird jedoch beauftragt, den Gesellschaftervertrag sowie den Rahmenvertrag (...) nochmals genau zu erläutern und nach Möglichkeit bessere Konditionen für die Gemeinde Oetz auszuverhandeln."
Gemeindeordnung schreibt Beschluss vor
Von einem Gemeinderatsbeschluss, auf den man sich beim Unterzeichnen des Gesellschaftervertrages bezieht, kann also keine Rede sein. Zudem sähe die Tiroler Gemeindeordnung vor, dass ein solcher Gemeinderatsbeschluss im Protokoll dezidiert genannt werden müsste – inklusive dem Abstimmungsergebnis. Das ist im besagten Protokoll nicht der Fall.
Verwaltungsrechtsexperte Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck bestätigt die STANDARD-Recherche: "Man kann natürlich diskutieren, wie schwerwiegend diese Sache nach zehn Jahren noch ist. Aber korrekt finde ich den Ablauf nicht. Der Gemeinderat hätte nach Beschlussfassung im Gemeindevorstand nochmals befasst werden müssen, und dann hätte es eine definitive Entscheidung geben müssen mit entsprechender Protokollierung des Abstimmungsergebnisses."
Bürgermeister sieht keinen Fehler
Auf diese Mankos angesprochen, erklärt der Bürgermeister der Gemeinde Oetz, Hansjörg Falkner, der schon vor zehn Jahren im Amt war und den Gesellschaftervertrag mitunterzeichnet hat: "Der Gemeinderat der Gemeinde Oetz hat sich grundsätzlich für die Beteiligung an der Ötztaler Wasserkraft GmbH ausgesprochen." Der Beschluss des Gemeinderates sei kundgemacht worden, und danach habe man sämtliche Unterlagen an die Aufsichtsbehörde zur Genehmigung übermittelt. "Die aufsichtsbehördliche Genehmigung erfolgte am 13.10.2010. Somit liegt ein gültiger Gemeinderatsbeschluss vor", sagt Bürgermeister Falkner.
Die zuständige Aufsichtbehörde, die Bezirkshauptmannschaft Imst, teilt diese Ansicht. Sie spricht von einem "Grundsatzbeschluss", den der Oetzer Gemeinderat zur Beteiligung gefasst habe. Ein Terminus, der so in der Tiroler Gemeindeordnung eigentlich gar nicht vorkommt. Dieser sei öffentlich kundgemacht und in der dafür vorgesehenen zweiwöchigen Frist nicht beeinsprucht worden. Der Gemeindevorstand sei im Rahmen dieses "Grundsatzbeschlusses" damit beauftragt worden, sich noch einmal mit den Konditionen des Vertrages zu befassen.
BH Imst: "Genehmigung geht in Ordnung"
Das sei auch passiert, und man habe Anpassungen vorgenommen, "jedoch blieb das Beteiligungsausmaß von 20 Prozent am Stammkapital (Stammkapital sind 100.000 Euro, Anm.) unverändert". Daher kommt die BH Imst zum Schluss, dass "der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates durch den Beschluss des Gemeindevorstandes nicht abgeändert wurde und die Willensbildung des Gemeinderates über eine Gesellschaftsbeteiligung im Ausmaß von 20 Prozent klar erkennbar war". Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gehe damit in Ordnung. Nur wenn vom Gemeindevorstand das vom Gemeinderat beschlossene Beteiligungsausmaß abgeändert worden wäre, wäre ein neuer Gemeinderatsbeschluss erforderlich gewesen.
Für WWF-Gewässerschutzsprecherin Marianne Götsch, eine erklärte Gegnerin des Kraftwerkprojektes, sagt dazu: "Der fehlende Gemeinderatsbeschluss für den Kraftwerksbau an der Ötztaler Ache ist ein weiteres Zeugnis dafür, wie unsauber im Verfahren zum Kraftwerk Tumpen-Habichen gearbeitet wird. Wir fordern daher den sofortigen Baustopp, bis sämtliche noch offenen rechtlichen Fragen geklärt sind. Gerade als Unternehmen, an dem zwei Gemeinden sowie der Landesenergieversorger Tiwag beteiligt sind, wäre die Ötztaler Wasserkraft Gmbh eigentlich besonders gefordert, einen sensiblen Umgang mit den Anliegen der Bevölkerung und des Naturschutzes an den Tag zu legen und auf finale Rechtsicherheit Wert zu legen." (Steffen Arora, 23.6.2020)