Am Dienstag waren die ersten Briefe der Stadt Wien da, in den kommenden Tagen sollen auch jene, die noch nicht zugestellt wurden, folgen: 50 beziehungsweise 25 Euro erhalten die Wiener Haushalte, um die Gastronomie in der Hauptstadt anzukurbeln. Bei rund 2.000 Wiener Lokalen können sie eingelöst werden, allerdings nur für Speisen und alkoholfreie Getränke.

Zahlreiche Angebote

Nicht alle der 950.000 Haushalte, die den Gutschein im Briefkasten vorfinden, wollen diesen auch selbst nutzen, wie ein Blick auf Kleinanzeigenportale verrät. So findet sich beispielsweise auf Willhaben eine Vielzahl der Gutscheine, die leicht vergünstigt verscherbelt werden: Bei den meisten Angeboten finden sich 25-Euro-Gutscheine um 20 Euro, häufig werden auch ein 25-Euro-Gutschein und ein 50-Euro-Gutschein im "Set" um 50 Euro verkauft.

Auf Kleinanzeigenportalen wimmelt es von Angeboten wie diesen.
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Nicht personalisiert

Die Bons können bis inklusive September eingelöst werden. Der Verkauf ist möglich, da sie nicht personalisiert sind – wer einen Gutschein verwenden möchte, muss nur dem Kellner im Vorfeld sagen, dass er ihn einlöst. Restbeträge verfallen allerdings, da keine Barablöse möglich ist, auch Trinkgeld und Gedeck sind nicht einberechnet. Die Stadt Wien kostet die Aktion 40 Millionen Euro.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Gutscheine weiterzugeben. Gemeinnützige Organisationen wie die Caritas rufen dazu auf, sie zu spenden, sofern man sie nicht braucht.

Bei Diebstahl Gutscheinsperre

Am Mittwoch gab es auch Berichte über aufgebrochene Briefkästen, aus denen die Gutscheine entwendet worden sein. Nikolai Moser, der Sprecher von Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ), sagt dem STANDARD dazu, man sei in dieser Sache mit der Polizei in Kontakt. Über das Ausmaß könne er keine Angaben machen.

Wichtig sei für Betroffene, derartige Vorfälle den Behörden zu melden – immerhin gehe es dabei um eine Straftat. Zusätzlich solle man auch bei der Stadt vorstellig werden. Diese könnte die entwendeten Gutscheine sperren lassen. Nach einer Überprüfung des Sachverhalts gebe es dann auch Ersatz. (red, 24.6.2020)