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Klimaschutz kostet Geld, viel Geld. Mit der Förderung nachhaltiger Finanzierungen soll die Erderwärmung bekämpft werden. Wichtig dabei ist die objektive Messbarkeit.

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Mit der Annahme der Agenda 2030 durch sämtliche Mitglieder der Vereinten Nationen und der Ratifikation des Pariser Klimaschutzübereinkommens hat sich auch Österreich zum Ziel einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft bekannt.

Das Pariser Übereinkommen weist dem Finanzsektor dabei eine zentrale Rolle zu. Auch der im aktuellen Regierungsprogramm erwähnte "Green Supporting Factor" mit der programmatischen Erklärung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen, schlägt in diese Kerbe.

Klare Kriterien und damit verbunden die Messbarkeit von Entwicklungen sind für den Finanzierungsbereich unabdingbar. In der "Taxonomie-Verordnung" hat die Europäische Kommission daher bereits im Jahr 2018 in Grundzügen festgelegt, wann Finanzprodukte als nachhaltig einzustufen sind.

Dies ist dann der Fall, wenn zumindest eines der folgenden Kriterien erheblich gefördert und keines der anderen Kriterien erheblich beeinträchtigt wird sowie darüber hinaus international anerkannte soziale und arbeitsrechtliche Mindeststandards eingehalten werden:

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie
  • Schutz gesunder Ökosysteme.

Besondere Anforderungen

Die Europäische Kommission hat auch einen Vorschlag für einen einheitlichen europaweiten Green-Bond-Standard vorgelegt, der sich zusätzlich zum Kriterium der Mittelverwendung zur Erreichung konkreter Umweltziele oder zur Umsetzung eines konkreten Umweltprojekts durch besondere Anforderungen an den Auswahlprozess der finanzierten Projekte, die transparente Mittelverwaltung und die laufende Information über die Mittelverwendung auszeichnet.

Darüber hinaus haben jüngst die drei wesentlichen Vereinigungen für Teilnehmer an den internationalen Konsortialkreditmärken und Finanzierungsdienstleistungen – Asia Pacific Loan Market Association, Loan Market Association und Loan Syndications and Trading Association – die Standards für Green Loans (Green Loan Principles) und nachhaltige Finanzierungen (Sustainability Linked Loan Principles) konkretisiert.

Die für Green Loans entwickelten Anforderungen entsprechen im Wesentlichen den sechs Umweltzielen der Taxonomie-Verordnung und legen einen wesentlichen Fokus auf den Bereich umweltrelevanter Projektfinanzierungen. Die Projektauswahl und die damit verbundene Einhaltung von Zusicherungen im Kreditvertrag sowie die laufende Evaluierung des "Environmental Impact" können unter anderem mit Laufzeit- und Zinsanpassungen verknüpft werden.

"Green Breach"

Definitive Vorgaben für die Dokumentation von Green Loans enthalten die Green Loan Principles bisher nicht, allerdings wird der im Vergleich zu sonstigen Projektfinanzierungen ergänzende Kernregelungsbedarf speziell in den Bereichen (i) Verwendungszweck und Verwendungsbeschränkungen, (ii) Informationsverpflichtungen sowie (iii) Zusicherungen und (iv) bei der Frage nach speziellen Fälligstellungsgründen (Stichwort "Green Breach") identifiziert.

Der Verwendungszweck und die damit verbundenen Verwendungsbeschränkungen sind konkret auf die als nachhaltig qualifizierten Teile des Projekts abzustimmen. Gibt es im Rahmen ein und desselben Kreditverhältnisses Green-Loan-qualifizierte Finanzierungsteile und Teile des Projekts, auf die das nicht zutrifft, bietet sich in der Regel eine klare Trennung der einzelnen Finanzierungslinien an.

Vereinbarung konkreter Nachhaltigkeitsziele

Die in Kreditverträgen enthaltenen Informationspflichten sind um speziell auf die Green-Loan-Faktoren entfallenden Informationen und Indikatoren auszudehnen, wobei ein Schwerpunkt der Vertragsgestaltung auch auf die Einbeziehung externer Sachverständiger bei der Beurteilung dieser Informationen und Indikatoren und die Verknüpfung mit entsprechenden Zusicherungen zu legen sein wird.

Die Verletzung von Green-Factor-Zusicherungen oder das Verfehlen von "Green Milestones" eindeutig zu identifizieren ist nämlich für die daraus abgeleiteten möglichen Konsequenzen von einer Margenanpassung bis hin zur Fälligstellung des Kredits von entscheidender Bedeutung.

Durch die Vereinbarung konkreter Nachhaltigkeitsziele – in der Regel Kriterien wie Environment, Social und Governance – liegt der Schwerpunkt der Standards für nachhaltige Finanzierungen nicht auf der Mittelverwendung, sondern auf der grundsätzlichen Verbesserung des Nachhaltigkeitsprofils des Kreditnehmers.

Der Einsatzbereich dieser Finanzprodukte ist daher in der Regel breiter als bei Green Loans, steht damit einer breiteren Palette von Sektoren offen und kann aufgrund geringerer Eintrittsbarrieren auch für kleinere und mittlere Unternehmen interessant sein.

Objektive Beurteilung

Definitive Vorgaben für die Dokumentation enthalten auch die "Sustainability Linked Loan Principles" bisher nicht, allerdings liegt auch bei diesen Kreditvertragstypen ein wesentlicher Schwerpunkt auf der klaren Definition und Messbarkeit von Nachhaltigkeitszielen, verbunden mit entsprechenden Reporting-Verpflichtungen und (externen) Überprüfungsmechanismen für die objektive Beurteilung der Einhaltung der Zusicherungen und Erreichung von Meilensteinen.

Die Entwicklung von Standards für Finanzierungen ist den steuerlichen- und regulatorischen Rahmenbedingungen für eine entsprechende Attraktivierung von Green Loans und Sustainability Linked Loans voraus, ihre Mitberücksichtigung insbesondere bei langfristigen internationalen Finanzierungen für die nachhaltige Sicherstellung der Marktfähigkeit aber bereits jetzt wichtig. (Florian Kranebitter, 25.6.2020)