Bei den Privilegien der staatlichen Flugsicherung Austro Control hat sich seit der Kritik des Rechnungshofs nichts geändert. Im Bild der Tower am Flughafen Wien.

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Wien – Der Rechnungshof hat dem "Kurier" vom Montag zufolge in seiner von Oktober bis Dezember 2019 durchgeführten Follow-up-Überprüfung erneut die Privilegien bei der staatlichen Flugsicherung Austro Control kritisiert. So gut wie keine Empfehlung der Vorprüfung 2018 zur Senkung der ausufernden Personalkosten sei umgesetzt worden, weder von der Austro Control noch vom übergeordneten Klimaschutzministerium.

Von 2015 bis 2018 sei der Personalaufwand um 49 Prozent auf knapp 225 Millionen Euro gestiegen, der Personalstand habe sich aber nur um vier Prozent erhöht. Der durchschnittliche Personalaufwand pro Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) entspreche fast 220.000 Euro.

2015 noch 13 Millionen Euro Gewinn

2019 fahre die Austro Control erstmals einen Verlust ein. 2015 habe das Ergebnis knapp 13 Millionen Euro betragen, 2018 nur noch 1,87 Millionen Euro. Die gestiegenen Erträge (von 265,5 Millionen Euro 2015 auf 317,7 Millionen Euro 2018) hätten die in gestiegenen Personalkosten nicht kompensieren können.

Bei der geplanten Einführung eines neuen Kollektivvertrags, der schon 2016 entworfen worden sei, habe es keine Fortschritte gegeben, kritisierte der RH dem Zeitungsbericht zufolge. Auch sei es nicht gelungen, die Gehaltsschemata beider bestehender Austro-Control-KVs auf ein mit dem Bund vergleichbares Niveau anzupassen.

Deutlich mehr Verdienst als beim Bund

Die rund 1.060 Mitarbeiter der Austro Control, darunter 400 Fluglotsen, verdienen deutlich mehr als vergleichbare Bundesbedienstete. Ein Abteilungsleiter bekommt bei der Flugsicherung dem Bericht zufolge monatlich rund 12.500 Euro 14-mal im Jahr, beim Bund knapp 8.500 Euro. Administrationskräfte, die den privilegierteren KV 1 haben, könnten bei der Austro Control bis zu 8.000 Euro verdienen, der Bund zahle für diese Tätigkeiten im Schnitt 2.000 Euro pro Monat.

Der Rechnungshof empfehle in dem noch nicht veröffentlichten Bericht erneut ein neues Gehaltsschema und die Reduktion der Abfertigungen, zudem rate er zu einer Reform der Betriebspensionen. Dem Ministerium legten die Prüfer eine Pensionssicherungsbeitrag für die Personen im Ruhestand nahe, was jedoch einer gesetzlichen Regelung bedürfte. (APA, 29.6.2020)