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Der frühere Polizist Alexander K. (ganz rechts) mit seinem Anwalt vor einem Richter in Minneapolis.

Foto: AP / Cedric Hohnstadt

Minneapolis – Das Hauptverfahren gegen vier wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd angeklagte Ex-Polizisten soll US-Medienberichten zufolge am 8. März nächsten Jahres beginnen. Zuvor soll es am 11. September noch eine Anhörung zu Verfahrensfragen geben, wie Richter Peter Cahill am Montag verfügte.

Er warnte die Beteiligten auch, dass bei weiteren öffentlichen Äußerungen zu dem Fall eine Verlegung des Verfahrens an einen anderen Ort nötig sein könnte, um einen fairen Prozess zu garantieren, wie örtliche Fernsehsender berichteten.

Der Hauptangeklagte Derek C. nahm über Videolink aus dem Gefängnis an der Anhörung teil, die übrigen drei waren im Gerichtssaal präsent. Ihnen drohen lange Haftstrafen. Zwei der inzwischen entlassenen Polizisten sind auf Kaution frei.

Ein Polizist plädierte auf nicht schuldig

Der unbewaffnete Floyd war am 25. Mai in der Stadt Minneapolis im Bundesstaat Minnesota bei einer brutalen Festnahme ums Leben gekommen. Sein Tod führte im ganzen Land zu Massenprotesten gegen Polizeigewalt und Rassismus. Die Polizeibeamten hatten Floyd wegen des Verdachts, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben, festgenommen. Sie drückten ihn auf der Straße zu Boden. Der weiße Beamte C. drückte sein Knie rund acht Minuten lang in Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein und starb an Ort und Stelle.

C. wird unter anderem Mord zweiten Grades vorgeworfen, worauf in Minnesota bis zu 40 Jahre Haft stehen. Den übrigen Ex-Polizisten wird Beihilfe zur Last gelegt. Einer von ihnen, Alexander K., plädierte auf nicht schuldig und berief sich auf das Recht der Anwendung verhältnismäßiger Gewalt zur Selbstverteidigung, wie ein bei Gericht eingereichtes Dokument zeigte. Die Anwälte der übrigen Angeklagten nahmen zu den Vorwürfen noch nicht Stellung, wie die örtlichen Medien berichteten. Die etwa einstündige Anhörung wurde nicht im Fernsehen übertragen. Der Zugang zum Gerichtssaal für Journalisten war auch wegen der Coronavirus-Pandemie begrenzt worden. (APA, 30.6.2020)