Unternehmen können für die Kammerbeiträge Fixkostenzuschüsse beantragen.

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Wien – Nun ist klar, warum die im März versprochene Aussetzung der Wirtschaftskammer-Grundumlage so aufreizend schleppend erfolgt. Denn die Kammer wird diese ihre Mitgliedsbeiträge gar nicht aussetzen müssen. Gemäß den am 24. Juni vom Finanzministerium veröffentlichten "Fragen und Antworten zum Fixkostenzuschuss"ist nämlich klar: Der Staat nimmt den Unternehmen diese finanziellen Verpflichtungen während der Corona-Pandemie ab.

Und noch mehr: Neben der Grundumlage kann auch für die umsatzabhängige Kammerumlage 1 (KU1) um Unterstützung angesucht werden. Unter Punkt B.II.38 stellt das Finanzministerium klar, dass Kammerumlagen "begünstigungsfähige Fixkosten darstellen, sofern eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Zahlungsverpflichtung besteht (...) und diese keinen Bestandteil der Lohnnebenkosten darstellen". Nur die von der Zahl der Mitarbeiter, also der Lohnsumme abhängigen KU2 ist nicht förderfähig.

Rücklagen gesichert

Die von jedem Kammermitgliedsbetrieb an seine Fachgruppe in der Länderkammer abzuführende Grundumlage hingegen ist ebenso ein Fall für einen Fixkostenzuschuss wie die vom Umsatz abhängigen KU1. Das gilt analog auch für Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater. Periodenübergreifende Zahlungsverpflichtungen, sind "nach der Aufwandsentstehung zeitlich zu verteilen und können in dem Ausmaß, in dem sie den Betrachtungszeitraum berühren, berücksichtigt werden". Beim Wartungsvertrag für eine Gastherme wäre das pro Monat ein Zwölftel der Jahreskosten – wie bei den Kammerbeiträgen auch.

Damit sind die auf 1,7 Milliarden Euro taxierten Rücklagen der WKO gesichert. "Statt Beiträge zu senken und die immensen Rücklagen aufzulösen", kritisiert Sabine Jungwirth von der Grünen Wirtschaft, "füllen die Parteifreunde im Finanzministerium die Kammerkasse mit Steuergeld". (ung, 1.7.2020)