Thomas Stelzer, Landeshauptmann von Oberösterreich, macht bei den Öffnungen einen Schritt zurück.

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Linz – Schulen, Horte, Kindergärten und Krabbelstuben werden in fünf oberösterreichischen Bezirken ab Freitag für eine Woche geschlossen. Das haben Landeshauptmann Thomas Stelzer und Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander (beide ÖVP) am Mittwoch bekanntgegeben. Die beiden führten dies bei einer Pressekonferenz in Linz auf die steigenden Corona-Zahlen im Bundesland zurück. Die fünf betroffenen Bezirke sind Linz-Stadt, Linz-Land, Urfahr-Umgebung, Wels-Stadt und Wels-Land.

Zudem sprachen beide einen dringenden Appell aus, die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ernst zu nehmen und Masken auch sonst – wenn auch nicht verpflichtend – zu tragen. Außerdem sei es wichtig, Besuche in Alten- und Pflegeheimen genau zu evaluieren und sie nur vorzunehmen, wenn man sie als wirklich wichtig erachtet. Dass die Schließungen nur eine Woche dauern, liege am Ausbruch der jüngsten Fälle in einem Cluster rund um eine Freikirche vor etwa einer Woche, sagt Stelzer. Man wolle weitere Ansteckungen vermeiden, denn "das ist besorgniserregend, dagegen müssen wir vorgehen".

Nehammer will Bescheiden via Polizei "Nachdruck verleihen"

Von den 107 Corona-Fällen, die in den vergangenen 24 Stunden in Österreich registriert wurden, sind alleine 61 in Oberösterreich aufgetreten. Deshalb sei es nun Zeit, Maßnahmen zu setzen. Stelzer und Haberlander betonten, bisher seien die meisten Fälle nachvollziehbar und würden mit der Freikirche in Verbindung stehen. Es müsse aber ausgeschlossen werden, dass es in einem größeren Kreis zu einer Ausbreitung der Krankheit und zu Infektionsgeschehen komme. Die Maßnahmen sollen in der kommenden Woche evaluiert werden. Über eine Verlängerung werden dann entschieden.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hatte zuvor schon bei einer anderen Pressekonferenz über die Arbeit der Polizei gesprochen, die erlobte. Sie leiste in Oberösterreich nun Hilfe. Beamten kämen etwa dort zum Einsatz, wo es wichtig sei, den staatlichen Vorgaben Nachdruck zu verleihen – etwa beim Zustellen von Bescheiden. (red, 1.7.2020)