Das Außenministerium hat für sechs Westbalkanstaaten die höchste Reisewarnstufe sechs verhängt. Gewarnt wird damit vor Reisen nach Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, dem Kosovo, Nordmazedonien und Albanien.

Die Reisewarnung hat empfehlenden Charakter, direkte rechtliche Folgen hat ein Verstoß gegen sie nicht. Wer trotzdem in eines der Länder reist, muss sich aber an die jeweiligen Länderbestimmungen halten. Hier die Maßnahmen der einzelnen Länder im Überblick:

  • Serbien

Die serbische Regierung hat Einreisebeschränkungen für Staatsbürger und Ausländer mit 22. Mai aufgehoben. Wer nach Serbien einreist, erhält an der Grenze ein Informationsblatt mit Covid-19-Maßnahmen. Reisende sollen demnach auf Handhygiene und einen Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen achten. Bei einem Aufenthalt in geschlossenen Räumen empfiehlt die Regierung, Mund-Nasen-Schutz zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten.

  • Bosnien und Herzegowina

Ausländische Staatsbürger dürfen nach Bosnien und Herzegowina nicht einreisen. Es gibt jedoch Ausnahmen. So dürfen Staatsbürger der Nachbarstaaten Serbien, Kroatien und Montenegro einreisen. Auch die Durchreise ist erlaubt, wenn sie ohne Zwischenstopp erfolgt. Kinder und Ehepartner bosnischer Staatsangehöriger dürfen ins Land, auch wenn sie selbst eine andere Staatsangehörigkeit haben.

Mehr als ein österreichischer "Babyelefant": Zu den Corona-Schutzmaßnahmen zählt in Bosnien und Herzegowina ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zu anderen.
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In Bosnien und Herzegowina gelten eine Reihe von Corona-Schutzmaßnahmen. So gilt in der Öffentlichkeit ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen. Ist das nicht möglich, besteht auf öffentlichen Plätzen eine Maskenpflicht. In geschlossenen öffentlichen Räumen muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

  • Montenegro

Während der Flugverkehr langsam wiederaufgenommen wird, ist der internationale Zug- und Busverkehr nach Montenegro immer noch eingestellt. Die Regierung erlaubt die Einreise von EU-Bürgern. Diese dürfen auch einreisen, wenn sie dazu Nicht-EU-Staaten passiert haben. Entscheidend ist dabei, dass dies ohne Zwischenstopp passiert.

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In Montenegro ist das öffentliche Leben aufgrund der Corona-Maßnahmen immer noch eingeschränkt.
Foto: Reuters

Private Zusammenkünfte wie Hochzeiten, Feiern, aber auch Beerdigungen sind in Montenegro derzeit nicht erlaubt. Nachtclubs und Diskotheken sind ebenfalls geschlossen. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt derzeit eine Masken- und Abstandspflicht.

  • Albanien

Die Landgrenzen zu Montenegro, dem Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland sind wieder geöffnet. Es gibt keine grundsätzliche Quarantäneverpflichtung mehr. Geschäfte, Bars und Restaurants sind wieder geöffnet. Es gilt jedoch eine Masken- und Abstandspflicht. Schwimmbäder, Theater, Kinos und Nachtclubs sind als Corona-Schutzmaßnahme weiterhin geschlossen.

  • Nordmazedonien

Staatsbürger und Ausländer können nach Nordmazedonien einreisen. Nicht notwendig ist das Vorzeigen eines negativen Covid-19-Tests oder eine Heimquarantäne. Im öffentlichen Raum gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Menschen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist beim Verlassen des Hauses verpflichtend – sowohl auf öffentlichen Plätzen als auch in geschlossenen öffentlichen Räumen mit mehreren Personen.

  • Kosovo

Die Einreise in den Kosovo ist derzeit über sechs Grenzübergänge möglich: Merdare, Vërmica, Kulla, Hani i Elezit, Jarinje und Dheu i Bardhë. Staatsbürger und Ausländer können einreisen, wenn sie keine Krankheitssymptome zeigen. Bei der Einreise finden Gesundheitsprüfungen und Kontrollen statt. Reisende müssen Masken und Handschuhe mitführen.

Um in den Kosovo einreisen zu dürfen, müssen Schutzmittel wie Masken und Handschuhe gegen Covid-19 mitgeführt werden.
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Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hält Reisende in den Kosovo dazu an, sich an dieselben Social-Distancing-Regeln zu halten, wie sie in Österreich gelten. Größere Menschenansammlungen sollen etwa vermieden werden.

Rückkehr nach Österreich

Bei der Rückreise nach Österreich sind die Quarantänerichtlinien einzuhalten, sonst drohen hohe Strafen. Rückkehrer müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten, wenn sie keinen negativen Covid-19-Test vorlegen können. Das Testergebnis darf maximal vier Tage alt sein. Wer sich nicht daran hält, riskiert Strafen von bis zu 1.450 Euro.

Es kann aber auch abseits von behördlichen Strafen teuer werden. Es gilt nämlich keine Sicherung der Entgeltfortzahlung, wenn Arbeitnehmer in ein Land mit Reisewarnstufe fünf oder sechs fahren und danach an Covid-19 erkranken. Die sechs Westbalkanländer haben alle die Sicherheitsstufe sechs: Vor allen Reisen wird gewarnt. (Ana Grujić, 2.7.2020)