Die gesenkte Mehrwertsteuer wurde vom Bundesrat abgesegnet.

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Wien – Der Bundesrat hat am Donnerstag die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, den Kultur- und den Medienbereich abgesegnet. Keinen Einspruch gab es zudem für das 22. Covid-19-Gesetz, das eine Überbrückungsfinanzierung für Künstler vorsieht, und für Zweckzuschüsse für die Bundesländer.

Durch die Novelle des Umsatzsteuergesetzes wird der Steuersatz unter anderem für Getränke und Speisen in der Gastronomie, für Theater- und Kinokarten, aber auch für Kunstwerke, Bücher, Zeitungen, Zoos und Naturparks auf fünf Prozent reduziert. Gelten soll die Steuersenkung befristet von Anfang Juli bis Ende des Jahres.

90 Millionen für Künstlerinnen

Beschlossen wurde auch der mit 90 Millionen Euro dotierte Unterstützungsfonds für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Der Fonds soll eine monatliche Unterstützungsleistung bis zu 1.000 Euro leisten, wobei die Hilfe für maximal sechs Monate gewährt werden soll.

Das Covid-19-Zweckzuschussgesetz zielt darauf ab, den Ländern die im Rahmen der Bekämpfung der Coronakrise entstandenen Aufwendungen für Schutzausrüstung oder die Hotline 1450 durch einen Zweckzuschuss des Bundes zu ersetzen. Auch dieses Gesetz wurde am Donnerstag vom Bundesrat durchgewinkt. (APA, 2.7.2020)