So manche Corona-Strafe könnte nach einem Gerichtsurteil hinfällig sein. Auf einer Parkbank darf man jedenfalls auch dann sitzen, wenn es Menschen aus anderen Haushalten tun.

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Wien – Mitte April traf die Polizei eine Person auf einer Wiener Parkbank an. Der Mann hielt den Mindestabstand von einem Meter zu Personen aus anderen Haushalten nicht ein – und sollte dafür 360 Euro Strafe zahlen, meinte der Magistrat Wien im Mai.

Diese Strafe kippte nun das Landesverwaltungsgericht Wien – und das Urteil hat es in sich. Denn das Gericht befand laut einem Bericht der "Presse", dass nur beim Betreten, aber nicht beim Verweilen im öffentlichen Raum der Ein-Meter-Abstand einzuhalten war. Damit wäre kaum noch eine Corona-Strafe aufrechtzuhalten.

Den Abstand von einem Meter habe der Mann ja eingehalten, als er den öffentlichen Platz betrat. Ein Verweilen mit einem Meter Abstand fordere die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nämlich nicht.

Selbst wenn, würde diese Vorschrift nicht gelten, denn auch das Covid-Gesetz, auf dem die Verordnung fußt, würde Strafen nur fürs Betreten erlauben, befand das Gericht.

Kritik der Neos

Die Neos reagierten am Freitag prompt mit Kritik am türkis-grünen Corona-Management. Das neue Urteil zeige erneut das rechtliche Chaos und die bewusste Verwirrung, die die Regierung während der Corona-Krise gestiftet habe, hieß es in einer Aussendung der liberalen Partei.

"Die Bundesregierung, allen voran Gesundheitsminister Anschober, ist jetzt endlich gefordert, eine bundeseinheitliche Generalamnestie zu verordnen", forderte Nikolaus Scherak, Neos-Klubobmann.

Auto kein öffentlicher Ort

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entschied indes über einen Schüler. Er war Ende März mit einer anderen Person (laut dem Schüler seiner Freundin) im selben Auto gesichtet worden. Regeln, die Fahrgemeinschaften ausdrücklich erlaubten, kamen erst im April. Daher sollte der Schüler nun Strafe zahlen, weil er im Auto zu einer Person aus einem anderen Haushalt weniger als einen Meter Abstand gehalten hatte.

Das Auto sei aber kein öffentlicher Ort, sondern ein privater, urteilte das Gericht. Also habe es keine Mindestabstandsregeln gegeben. Die Strafe wurde folgerichtig aufgehoben. (red, APA, 3.7.2020)