
Die Bundesländer sind zuständig für die Pflege in Heimen.
Wien – Die seit 2018 geltende Abschaffung des Pflege-Regresses beschert den Ländern und Gemeinden bis 2030 Mehrkosten von rund 600 Millionen Euro jährlich. Das geht aus einer aktuellen Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts hervor. Zwar lagen laut Wifo-Einschätzung 2018 die Kosten mit 273 Millionen Euro unter den vom Bund geleisteten Kompensationszahlungen von 295,5 Millionen, die Kurve zeigt aber steil nach oben.
Zuständig für die stationäre Pflege (in Pflegeheimen) sind die Bundesländer. Der Bund hat 2017 (mit Inkrafttreten 2018) den Pflegeregress abgeschafft. Bis dahin mussten Bewohner von stationären Einrichtungen die Kosten zum Teil aus Vermögensbeständen selbst tragen. Sofern die einbehaltene Pension und das Pflegegeld zur Finanzierung des Pflegeplatzes nicht ausreichte, wurde auch das Vermögen der Betroffenen herangezogen.
Seit Anfang 2018 ist diese Praxis Geschichte (ein Großteil des Pensionseinkommens wird allerdings immer noch zur Finanzierung herangezogen). Für den durch das Ende des Vermögens-Regresses entstandene Einnahmen-Entfall wurden den Ländern Kompensationszahlungen durch den Bund zugesagt – für das Jahr 2018 in Höhe von 295,5 Millionen Euro, für die Jahre 2019 und 2020 wurde die Höhe mit jeweils 300 Millionen Euro festgelegt.
Im aktuellen Wifo-Monatsbericht, der der APA vorliegt, präsentieren die Wifo-Experten Matthias Firgo und Ulrike Famira-Mühlberger eine erstmalige Schätzung der fiskalischen Kosten der Abschaffung des Pflegeregresses. Für das Jahr 2018 wird der Mehraufwand mit etwa 273 Millionen beziffert. Für die Jahre 2019 und 2020 werden bereits Mehrausgaben in Höhe von 289 bzw. 308 Millionen. Euro angenommen, bis 2025 klettern diese dann auf 427 Millionen Euro. Im Jahr 2030 gehen die Experten dann von der genannten Summe von knapp 600 Millionen Euro aus. "Man muss Wege finden, um dies entsprechend abzugelten in den kommenden Jahren", sagte Firgo gegenüber der APA.
Gesamtkosten steigen
Das Wifo weist in seinem Monatsbericht auch auf die insgesamt zu erwartenden Kostensteigerungen im Pflegesektor hin. Der öffentliche Aufwand für Geld- und Sachleistungen werde sich von 5,1 Milliarden Euro im Jahr 2018 auf 9,1 Milliarden Euro im Jahr 2030 vergrößern. Bereinigt man diese Summe um die zu erwartende Inflation, so würde das laut Wifo gegenüber 2018 eine Steigerung auf immerhin 7,5 Milliarden Euro bedeuten.
Grund für den erwarteten Kostenanstieg ist laut Firgo einerseits die Alterung der Gesellschaft, andererseits auch erwartbare Steigerungen bei den "Stückkosten für Pflegedienstleistungen". Diese werden in Summe "deutlich stärker steigen als die Inflation", so der Experte. Denn man könne davon ausgehen, dass die Lohnabschlüsse in diesem Bereich über der Inflation liegen werden müssen, um die Berufe attraktiver zu machen. Und es werde aufgrund der immer älteren Pflegebedürftigen auch der durchschnittliche Betreuungsbedarf pro Betroffenem zunehmen. Dazu komme auch noch die Tatsache, dass die Angehörigen-Pflege weiter abnehmen wird, auch daher werde es mehr professionelle Betreuung brauchen.
Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist im Jahresvergleich leicht gestiegen. Zuletzt (Stand Mai 2020) erhielten 464.033 Personen die Geldleistung, wie aus den aktuellsten Daten des Sozialministeriums hervorgeht. Das bedeutet einen Anstieg um 0,31 Prozent gegenüber Mai 2019 (462.583 Bezieher). Im Vergleich zum Vormonat April gab es einen Rückgang um 1.979 Personen (-0,43 Prozent).
Dornauer will fixe Finanzierung
Der Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer fordert eine Garantie für die Länder, dass ihnen die Ausfälle durch die Abschaffung des Pflegeregresses kompensiert werden. Gegenüber der APA plädiert er für eine Verfassungsregelung, die Länder und Gemeinden absichert: "Gerade die Gemeinden sind finanziell bereits am Limit und wurden selbst nach Corona vom Bund nicht voll entschädigt."
Die derzeitigen Absichtserklärungen sind Dornauer zu unsicher, schließlich müssten die Gemeinden für die entsprechenden Einrichtungen sorgen. Ohne Absicherung in der Verfassung müssten die Landeshauptleute auf eine 15a-Vereinbarung drängen. Auch die gäbe ein Stück mehr Sicherheit. Ansonsten müsse auch eine Reform des damals im Wahlkampf getroffenen Beschlusses angedacht werden: "Es kann nicht sein, dass die öffentliche Hand Pflegekosten zur Gänze übernimmt, wenn ein Vermögen jenseits von einer Million Euro besteht."
(APA, 5.7.2020)