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Welche Rolle spielten Wirtschaftsprüfer im Wirecard-Skandal? Von der Einsicht in geheime Prüfberichte erwarten sich Gläubiger Erkenntnisse, ob die Prüfer über Verdachtsmomente Bescheid wussten – und ob sie denen nachgegangen sind.

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Aschheim – Wie konnte Wirtschaftsprüfern nicht auffallen, dass in der Wirecard-Bilanz ein Milliarden-Loch klafft? Immerhin sind Prüfgesellschaften ja auch dazu da, die Zahlen von Unternehmen zu prüfen, also ganz genau hinzuschauen. Im Fall des in die Insolvenz geschlitterten Zahlungsabwicklers könnten Gläubiger und Aktionäre Einsicht in die normalerweise streng geheimen Abschlussberichte von Wirtschaftsprüfern bekommen – das deutsche Handelsgesetz ermöglicht dies unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Laut Wirtschaftsprofessor Kai-Uwe Marten von der Universität Ulm wäre es das erste Mal, dass dieses Recht angewandt würde.

"All jene, die Forderungen haben – etwa Banken und Lieferanten, in bestimmten Fällen aber auch Aktionäre – können Einsicht in die Prüfungsberichte der vergangenen drei Jahre beantragen, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist", sagte Marten. Bei Aktionären gelte, dass sie ein Prozent des Unternehmens oder Aktien im Wert von mindestens 100 000 Euro halten müssten, um Zugriff auf die Berichte zu erhalten.

Über 100 Kaufinteressenten

Der Insolvenzverwalter sieht Fortschritte bei der Verwertung der Konzernteile. Für Teile des weltweiten Unternehmens hätten sich bereits mehr als 100 Kaufinteressenten gemeldet, teilte Insolvenzverwalter Michael Jaffe am Dienstag nach einer Sitzung des Gläubigerausschusses mit. Er wolle den Interessenten in Kürze Einblick in die Geschäftsbücher gewähren.

Derweil will offenbar ein Großteil der Kunden bei der Stange bleiben. "In den Gesprächen mit Kunden vertraten diese größtenteils eine konstruktive Haltung und haben großes Interesse an einer zügigen Investorenlösung aus der Insolvenz bekundet", teilte der Insolvenzverwalter mit. Am weitesten fortgeschritten sei der Prozess zum Verkauf des Nordamerikageschäfts. Dafür sei Investmentbank Moelis & Company mandatiert worden.

Loch in der Bilanz

Beim deutschen Finanzdienstleister Wirecard fehlen rund 1,9 Milliarden Euro, die der Konzern in seiner Jahresbilanz 2019 auf der Habenseite verbuchen wollte. Wie die "Financial Times" berichtete, war das Kerngeschäft des Zahlungsabwicklers bereits seit Jahre defizitiär, womöglich kaschierte man das mit erfundenen Umsätzen in Asien, so die Zeitung. Das Unternehmen hat mittlerweile Insolvenz angemeldet. Wann das Verfahren eröffnet wird, steht noch nicht fest, und was mit den 1,9 Milliarden ist, ist bisher ebenfalls unklar.

EY hat hat Wirecard geprüft.
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Seit Beginn des Skandals um Wirecard wird auch die Rolle der Wirtschaftsprüfer – in diesem Fall des Unternehmens EY mit Sitz in Stuttgart – hinterfragt. Martens, Fachmann für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, nimmt die Prüfer in Schutz. "Es ist ein großer Unterschied, ob man eine normale gesetzliche Abschlussprüfung durchführt oder gezielt nach Betrug sucht", erklärt er. EY habe lediglich den Auftrag gehabt zu prüfen, ob der Konzernabschluss von Wirecard mit den gesetzlichen internationalen Rechnungslegungsstandards übereinstimme.

Sonderprüfung

An einer Sonderprüfung, wie KPMG sie dann im Fall Wirecard durchgeführt habe, seien Fachleute für Betrug wie beispielsweise ehemalige Kriminalkommissare und Finanz-Forensiker beteiligt, sagte Marten. "Der Abschlussprüfer hingegen kann zwar Experten hinzuziehen, er hat aber nicht das Recht, Unternehmen beispielsweise zu durchsuchen und Material zu beschlagnahmen. Wie dieser Fall zeigt, gelingt es unter Umständen nicht einmal bei einem sogenannten forensischen Auftrag, wie er KPMG erteilt wurde, einen Sachverhalt abschließend aufzuklären." Da kämen dann sogar nur staatliche Behörden mit ihren Ermittlungen weiter.

Sollten Betroffene Einsicht in die Berichte fordern, würde es spannend, sagte Marten. "Dann kann man sehen, was die Wirtschaftsprüfer im Fall Wirecard gemacht haben, ob es Verdachtsfälle gab und wenn ja, wie sie dem nachgegangen sind." Der Abschlussprüfer selbst dürfe darüber nur an den Aufsichtsrat des betreffenden Unternehmens berichten.(APA, 7.7.2020)