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574 VW-Kunden haben am Landesgericht Klagenfurt eine Sammelklage eingereicht. Nun wurde entschieden, dass das Gericht dafür zuständig ist.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Luxemburg/Wolfsburg/Klagenfurt – Käufer eines Volkswagen mit manipulierter Abgassoftware dürfen im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen: Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag bestätigt. Eine Klage muss demnach nicht in Deutschland erfolgen. Der geltend gemachte Schaden sei durch den jeweiligen Kauf im entsprechenden Land eingetreten.

Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, deren Sammelklage der Vereins für Konsumenteninformation (VKI) vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist. Normalerweise müsste eine Klage in dem Land eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist. Verbraucherschützer und Anwälte jubeln nun über das Urteil, eine zweite Klagswelle könnte kommen.

Schaden entstand erst beim Kauf

Im Klagenfurter Sammelverfahren stellte sich der EuGH, wie schon zuvor der Generalanwalt des EU-Gerichts, klar hinter die Verbraucherschützer und stellte grundsätzlich klar, dass es im Fall VW und in ähnlichen Fällen Ausnahmen bei der Gerichtszuständigkeit gibt. Zumal ein Autohersteller, der unzulässige Manipulationen an Fahrzeugen vornimmt, die in anderen EU-Mitgliedsländern verkauft werden, "vernünftigerweise erwarten kann, dass er vor den Gerichten dieser Staaten verklagt wird", wie der EuGH am Donnerstag mitteilte.

Der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs ist laut EuGH im Land des Autokaufs. Und: Der Schaden ist nach Ansicht der Luxemburger Richter erst mit dem Kauf der manipulierten VW-Fahrzeuge "zu einem Preis, der über ihrem tatsächlichen Wert lag", eingetreten – obwohl die Fahrzeuge bereits beim Einbau der Schummelsoftware "mit einem Mangel behaftet waren".

Weiters stellte das Luxemburger Gericht fest, dass im Fall des Vertriebs von manipulierten Fahrzeugen "der Schaden des Letzterwerbers weder ein mittelbarer Schaden noch ein reiner Vermögensschaden ist "und beim Erwerb eines solchen Fahrzeugs von einem Dritten eintritt".

Streitwert von 60 Millionen Euro

Der VKI brachte im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen mit einem Streitwert von 60 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG bei allen österreichischen Landesgerichten ein und jubelt über den EuGH-Entscheid. "Damit können die Verfahren in Österreich fortgesetzt werden, die Gerichte können sich – fast zwei Jahre nach Einbringung der Klagen – endlich den Sachfragen zuwenden." Das Verfahren für mehr als 570 VW-Kunden in Klagenfurt liegt seit mehr als einem Jahr auf Eis, denn im April 2019 hatte das Landesgericht das Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH eingeleitet. Nun sind die Kärntner Landesrichter wieder am Zug, sie müssen inhaltlich über die Schadenersatzklagen für 574 betroffene Autokäufer entscheiden.

Von den österreichischen VW-Anwälten hieß es am Donnerstag, die Zuständigkeitsfrage der österreichischen Gerichte für die Sammelklagen sei bisher unbeantwortet und daher zu prüfen gewesen. "Dazu lagen in Österreich unterschiedliche erstinstanzliche Entscheidungen vor", so Thomas Kustor und Sabine Prossinger von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in einem Statement gegenüber der APA. "Die VW AG nimmt diese heute erfolgte Entscheidung des EuGH zur Kenntnis und vertraut in den weiteren Verfahren auf die Gerichte in Österreich."

Deutsches BGH-Urteil gibt Österreichern Rückenwind

Der VKI verwies, wie auch die Arbeiterkammer (AK) und Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober (Grüne), in deren Auftrag der VKI die Sammelklagen eingebracht hat, auf das kürzlich ergangene Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH). Das deutsche Höchstgericht verurteilte VW zur Leistung von Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. VW handelte laut BGH arglistig und aus reinem Profitstreben.

Deutschen Autokäufern hat VW daraufhin ein Vergleichsangebot gemacht; Österreicher und betroffene aus anderen Ländern sind ausgeschlossen, ihnen bleibt nur der Weg zu Gericht, wenn sie Geld sehen und/oder ihr manipuliertes Auto zurückgeben wollen. Das Ende Mai ergangene BGH-Urteil gibt auch Österreichern Rückenwind, da die Rechtslage hierzulande eine ähnliche sei und auch hierzulande ein überhöhter Kaufpreis bezahlt worden sei, sind Verbraucheranwälte überzeugt.

Zweite Klagswelle möglich

Nach Ansicht des VKI müssen betroffene Autofahrer nunmehr keine Verjährung ihrer Ansprüche fürchten, da die "qualifizierte Schädigung" eine 30-jährige Verjährung auslöse. Auch für jene rund 300.000 weiteren Betroffenen, die bisher nicht zu Gericht gegangen sind, gibt es Hoffnung. Anwalt Michael Poduschka, der den VKI in neun der 16 Sammelverfahren, u. a. in Klagenfurt, vertritt, ist ebenfalls dieser Rechtsmeinung: Auf Österreich übersetzt bedeute das BGH-Urteil: "Es war Betrug", und dieser verjährt erst nach 30 Jahren.

Poduschka kann sich vorstellen, dass es in Österreich zu einer zweiten Klagswelle gegen VW kommt: Mehr und mehr Autofahrer beklagten nach dem zwischen 2016 und 2018 aufgespielten Software-Update, mit dem VW den Schaden beheben wollte, dass nun etwas kaputt sei. Dies ausgerechnet, nachdem die von VW eingeräumte Kulanzfrist ("vertrauensbildende Maßnahme") von zwei Jahren ausgelaufen sei. "Die Leute sind wütend", so der oberösterreichische Anwalt zur APA, der neben den neun VKI-Sammelklagen rund 650 Einzelklagen gegen die Volkswagen AG und/oder VW-Händler eingebracht hat, heuer schon 275.

Poduschka berichtet, dass sich nun vermehrt auch Geschäftskunden von VW an ihn wendeten, nicht nur Private. Selbst großen Kunden, die zig manipulierte VW-Autos in der Firmenflotte haben, sei der Konzern in Österreich bisher nicht mit einer anderen außergerichtlichen Lösung entgegengekommen. "Wolfsburg sagt, es gibt keinen Vergleich ohne Klage."

Der Anwalt findet das, wie die AK, unerhört. "VW soll im Sinne der Geschädigten rasch einlenken und ähnlich wie in Deutschland endlich in Vergleichsgespräche eintreten", so Arbeiterkammer-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic in einer Aussendung. (red, APA, 9.7.2020)