Staatliche Garantie bei Krediten heißt nicht, dass Unternehmen sich Geld leihen können, dass sie aus eigener Kraft wahrscheinlich nicht zurückzahlen können.

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Wien – Auch bei der Vergabe staatlich garantierter Hilfskredite an Unternehmen gegen die Corona-Krise muss die Rückzahlbarkeit der Ausleihungen gegeben sein. Oder anders: Die Krise rechtfertigt nicht, dass Firmen, die sonst auch keine Kredite bekommen würden, plötzlich von Banken mit flüssigem Geld versorgt werden. Das betonen Vertreter des heimischen Bankensektors gegen Kritik von Firmen, dass derartige Kredite zu streng geprüft und die Auszahlungen nur sehr zögernd erfolgen würden. Auch Kreditschützer warnen vor zu leichtfertigen Kreditvergaben.

Die staatliche Garantie soll Banken einen Anreiz geben, Kredite nicht auch dann wegen der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Corona-Krise zurückzuhalten, wenn ein Unternehmen eigentlich kreditwürdig ist.

"Die Banken müssen sich die Rückzahlbarkeit bei jedem Kredit anschauen. Das gilt auch für die garantierten Kredite", betonte Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer (WKO), am Montag im Ö1-"Morgenjournal". Aber natürlich werde durch die teils bis 100 Prozent reichende staatliche Garantie die Kreditvergabe leichter.

Nicht unerfüllbare Erwartungen schüren

Bei Firmen müsse man darauf achten, dass dort nicht unerfüllbare Erwartungshaltungen geschaffen werden, sagte der Chef der Erste Bank Österreich, Peter Bosek. Denn natürlich müssten "die Banken weiterhin die Rückführung oder die Rückführbarkeit der Finanzierung überprüfen". Es gelte hier von Anfang an Enttäuschungen zu verhindern. Es liege natürlich immer an der Beurteilung des Geschäftsmodells eines Unternehmens, ob Banken zusätzlich Kredite vergeben könnten.

Creditreform-Chef Gerhard Weinhofer goutiert die strenge Vergabelinie. Er warnte im Radio davor, "dass sogenannte Zombie-Unternehmen gezüchtet werden. Das sind Unternehmen, die einfach keinen funktionierenden Business-Plan haben." (APA, 13.7.2020)