Die Proben werden in professionellen Labors analysiert.

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Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) kündigte kürzlich an, bei Testungen künftig einen Fokus auf Risikogruppen legen zu wollen, 30.000 Tests sollen zusätzlich pro Woche angeboten werden. Auch die klinischen Kriterien, um sich für einen Test zu qualifizieren, wurden gegenüber dem Beginn der Pandemie stark gelockert.

Doch auch abseits von Risiko- und Verdachtsfällen kann es private Gründe für eine Testung geben. Solange man das nötige Kleingeld dafür parat hat, kann man sich auch privat einen Test organisieren. Viele Labore bieten entsprechende PCR-Tests (weisen eine akute Infektion nach) oder Antikörpertests (weisen eine frühere Infektion nach) an. Auch in manchen Apotheken sind Schnelltests, die allerdings von Experten immer wieder kritisiert wurden, erhältlich. In ausgewählten Apotheken sind mittlerweile allerdings auch PCR-Tests erhältlich.

Drogeriemärkte ziehen nach

Ab sofort gibt es PCR-Tests auch im Onlineshop der Drogeriemarktkette DM zu kaufen. Der Test wird in Kooperation mit dem Unternehmen Novogenia angeboten und kostet 119 Euro. Die Speichelprobe muss zu Hause selbst genommen werden, die notwendigen Utensilien samt Anweisung sind im Testset enthalten. Die Probe muss in der beiliegenden "sicheren Verpackung" ins Labor geschickt werden. Das Ergebnis, das Log-in-geschützt per E-Mail kommt, soll nach ein bis drei Tagen vorliegen.

Auch das vom Mediziner Christoph Steininger mitgegründete Start-up Lead Horizon verkündete kürzlich, dass ein Testset demnächst bei Bipa erhältlich sein wird. Ab 23. Juli sollen in den "meisten Filialen" entsprechende Tests erhältlich sein, sagt eine Sprecherin des Bipa-Mutterkonzerns Rewe zum STANDARD. 500 von 600 Filialen sollen insgesamt beliefert werden. Über den Preis war noch keine Auskunft zu erlangen. Auch Apotheken sollen "in den nächsten Wochen" beliefert werden, sagt eine Sprecherin von Lead Horizon. Das solle "höchstwahrscheinlich" auch bundesweit passieren, diesbezüglich stehe man aber noch in Verhandlungen.

Positives Ergebnis muss gemeldet werden

Wer sich für einen Drogerietest entscheidet, kann sich bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses nicht von der Quarantäne "freikaufen", weil es sich dabei nicht um ein überwachtes Testverfahren, wie es etwa am Flughafen Wien angeboten wird, handelt. "Ein negativer Test reicht für eine Entlassung aus der Heimquarantäne nicht aus, da die Testabnahme nicht durch die Behörde kontrolliert werden kann", präzisierte dazu das Gesundheitsministerium. Wer also aus dem Ausland zurückkehrt, benötigt entweder ein höchstens vier Tage altes ärztliches Attest, dass er gesund ist, oder ein kontrolliertes Testverfahren, um der Heimquarantäne zu entgehen. Ähnliches gilt, wenn Kontakt zu einem nachweislich Infizierten bestanden hat.

Erbringen die Drogerietests ein positives Testergebnis, sind die auswertenden Labors laut Epidemiegesetz verpflichtet, dies der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Den Bezirkshauptmannschaften bzw. dem Magistrat obliegt dann das weitere Vorgehen. Bis dahin haben die Betroffenen jedenfalls in Heimquarantäne zu bleiben, die dann im Regelfall per Bescheid angeordnet wird. Ob zusätzlich zum Drogerietest ein weiterer PRC-Test auf Sars-CoV-2 durchgeführt wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde. (van, APA, 13.7.2020)