Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erleichtert alleinstehenden Vätern den Bezug des Kinderbetreuungsgelds.

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Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erleichtert alleinstehenden Vätern den Bezug des Kinderbetreuungsgelds. Laut der Arbeiterkammer Niederösterreich erachtete der OGH es als unzulässig, dass Väter, die von der Mutter getrennt leben, mindestens drei Monate lang in Karenz sein müssen, um Kinderbetreuungsgeld bekommen zu können.

Dem Urteil des Höchstgerichts ging laut einer Aussendung vom Mittwoch ein zweijähriger Rechtsstreit voraus. Die damalige Gebietskrankenkasse war der Ansicht, dass ein Vater das Kindergeld aus der einkommensabhängigen Variante wieder zurückzahlen muss, weil er nur zwei und nicht drei Monate in Karenz war.

Arbeiterkammer sah Diskriminierung

Die Mindestbezugsdauer des einkommensabhängigen Kindergelds für einen Elternteil ist laut Gesetz 61 Tage, also gut zwei Monate, und auch bei der Karenz sind es 61 Tage. Auf die drei Monate kam die Sozialversicherung offenbar nur, weil für den Kindergeldbezug ein gemeinsamer Haushalt von Elternteil und Kind bestehen muss und dieser wiederum mit mindestens 91 Tagen definiert ist.

"Aus unserer Sicht war das eine Diskriminierung, weil es getrennt lebende Eltern schlechterstellt", erklärte die AK-Niederösterreich-Expertin Vera Kmenta-Spalofsky. Der betroffene Vater klagte mithilfe der AK gegen die Rückzahlungsforderung der Sozialversicherung, der OGH entschied schließlich zugunsten des Vaters. Laut dem Urteil gilt für getrennt lebende Eltern die gleiche Regelung wie für Eltern, die zusammenleben, erklärt die AK, die Schlechterstellung durch eine längere Frist fällt also weg. (APA, 15.7.2020)