Mehr Elektroautos brauchen mehr Ladestationen – das soll nun in Wohnhäusern umgesetzt werden.

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Wenn Entscheidungen anstehen, wird es in manchen Wohnhäusern ungemütlich. Denn in vielen Fällen braucht es einen einstimmigen Beschluss sämtlicher Miteigentümer. Legt sich auch nur einer quer, kommt es zum Stillstand. Derzeit ist eine solche Einstimmigkeit beispielsweise nötig, wenn sich ein Eigentümer in der Garage eine E-Ladestation errichten will. Das soll sich nun ändern, wie Justizministerin Alma Zadić und Umweltministerin Leonore Gewessler (beide Grüne) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz ankündigten. Damit soll die nötige Infrastruktur für Elektroautos verbessert werden.

Das "Right to Plug" soll über eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert werden. Für eine Einzelladestation wird dann künftig nicht mehr die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer notwendig sein. Auch die Errichtung von Gemeinschaftsladestationen, bei denen bisher eine Mehrheit der Eigentümer zustimmen musste, soll erleichtert werden. Gleichzeitig müsse aber gewährleistet sein, dass es im Haus eine Interessenabwägung geben kann, betonte Zadić.

Entwurf im Herbst

Zur Frage, wie die Novelle ausgestaltet werden soll, gibt es noch keine Details: Eine Arbeitsgruppe will über den Sommer "mit Hochdruck" tagen, im Herbst soll ein entsprechender Entwurf in Begutachtung gehen und die Novelle dann spätestens Anfang des vierten Quartals in Kraft treten. "Die Zeit drängt", sagte Gewessler. Derzeit kommen von 1.000 Anträgen für Ladeinfrastrukturförderungen nur fünf aus Mehrfamilienhäusern – das zeige, dass es in dem Bereich ein Problem gebe.

Das Thema Ladestationen beschäftigt mittlerweile auch die Gerichte: Ein OGH-Urteil vom vergangenen Dezember hatte dem Bewohner eines Mehrparteienhauses bereits beschieden, dass es sich bei der Installation einer 3,7-Kilowatt-Wallbox, um sein Auto über Nacht zu laden, um eine sogenannte "privilegierte Änderung" handle, für die das Einverständnis der Miteigentümer nicht notwendig sei. Gewessler betonte aber, dass mit der Novelle die "volle Palette der Ladestationen bis hin zu Schnellladestationen" abgedeckt werden solle.

Der ÖAMTC begrüßte die angekündigten Neuerungen in einer Aussendung und forderte die Freigabe zur Errichtung von Ladeeinrichtungen durch die Hausverwaltung. Eine Einholung der Zustimmung der Eigentümer solle künftig nur mehr in Ausnahmefällen erfolgen. Auch für Mieter in privat vermieteten Wohnungen sowie Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen müssten entsprechende rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden. Auch der VCÖ begrüßte in einer Aussendung die angekündigte Reform. (zof, 15.7.2020)