Was dürfen Abgeordnete, was nicht? Ein Verhaltenskodex sollte solche Compliance-Fragen regeln.

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Wien – Der oft diskutierte Verhaltenskodex für Parlamentarier schien lange wie eine unendliche Geschichte. 2017 von der damaligen Neos-Abgeordneten Irmgard Griss in den Vordergrund gerückt, verlor er über die Legislaturperioden an Gewicht in der öffentlichen Debatte. Mittlerweile scheint ein Ende in Sicht.

Eine Arbeitsgruppe im Parlament hat einen zweiseitigen Entwurf zur ethischen Untermauerung der Arbeit in National- und Bundesrat erarbeitet. Sanktionierbar ist das darin festgeschriebene Leitbild nicht. Aktuell stellt die Parlamentsdirektion – sie unterstützt die gesetzgebenden Organe des Bundes in ihrer Arbeit – den Verhaltenskodex fertig, der im Rahmen eines größeren Transparenzpakets beschlossen werden soll. Ein genaues Datum dafür ist nicht bekannt.

Zusammenfassung bestehender Gesetze

Der Kodex soll nach aller Voraussicht allerdings noch dieses Jahr in Kraft treten. Laut Parlamentsdirektion gehört der Verhaltenskodex jedenfalls "zu den am weitesten gediehenen Teilen ebendieses Pakets".

Bei der im Papier angeführten Leitlinie handelt es sich weniger um Erneuerung als um eine Zusammenfassung bereits bestehender Gesetze. Der Kodex selbst, der dem STANDARD vorliegt, formuliert in nur wenigen Absätzen schon existierende Sollwerte zu Themen wie Objektivität, Transparenz oder Redlichkeit der Abgeordneten. Auf diese zwei Seiten Verhaltenskodex folgen 32 Seiten mit Paragrafen aus verschiedenen Gesetzestexten, zum Beispiel der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse, den Geschäftsordnungsgesetzen oder der Bundesverfassung.

Beispielsammlung als Orientierungshilfe

Lediglich am Ende finden sich zwei Anhänge, die auf inhaltliche Konkretisierung schließen lassen. So soll ein Praxisleitfaden für Meldepflichten der Abgeordneten nach dem Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz und eine Beispielsammlung für Vorteils- und Geschenkannahme entstehen. Neue Regelungen wären das nicht, sie könnten Parlamentariern aber als Orientierungshilfe dienen. Der Inhalt dafür werde sich aus der Compliance-Schulung für Abgeordnete ergeben. Diese bietet die Parlamentsdirektion auf freiwilliger Basis seit kurzem an.

In den fünf Parlamentsklubs fallen die Statements unterschiedlich aus. Während sich die FPÖ gar nicht zum Entwurf des Verhaltenskodex äußert und der ÖVP-Parlamentsklub bloß dessen Existenz bestätigt, kommentieren die übrigen Klubs das Papier. Christian Drobits, SPÖ-Nationalratsabgeordneter, bestätigt: "Wir versuchen, so rasch es geht, nach Möglichkeit noch dieses Jahr, das Gesamtpaket – und damit auch den Verhaltenskodex – zu beschließen." Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer ist es ein Anliegen, das Paket so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Neos-Nationalratsabgeordneter Felix Eypeltauer kommentiert: "Über diesen Verhaltenskodex herrscht zwischen den Klubs Konsens, und er ist aus meiner Sicht beschlussreif." Auch wenn der Kodex nur "Soft Law" ist und nicht durchsetzbar, sei es wichtig, dass der Inhalt als fixer Bestandteil in ein offizielles Papier einfließen werde.

Transparenzaktivisten üben scharfe Kritik

Ohne Kritik kommt das Papier allerdings nicht aus. "Die Bezeichnung als 'Verhaltenskodex' ist eine grobe Übertreibung", sagt Marion Breitschopf, Leiterin der Transparenzplattform "Meine Abgeordneten". Der einzige Erkenntnisgewinn daraus sei, dass "die österreichischen Regelungen zu Transparenz, Lobbying und verwandten Feldern absolut unzureichend und international gesehen geradezu lächerlich sind".

Breitschopf fordert, das Papier in der Parlamentsdirektion noch umzuarbeiten und zu erweitern. Andernfalls sei es völlig unzureichend. Auch im Vergleich mit Großbritannien oder Deutschland schneide der Verhaltenskodex für Abgeordnete unter den internationalen Standards ab.

Mehr Offenlegungspflichten gefordert

Mathias Huter, Vorstand des Forums Informationsfreiheit, geht mit der Kritik d'accord. "Viele Fragen zum Verhalten der Abgeordneten sind nicht gesetzlich geregelt, etwa die Annahme von Einladungen und Geschenken. Da bräuchte es klare Vorgaben abseits des Korruptionsstrafrechts, und solche bietet der vorliegende Entwurf nicht."

Ein Verhaltenskodex für Abgeordnete müsse klare Regeln zur Annahme und Offenlegung von Geschenken, Wahlkampfspenden an Abgeordnete, Einladungen zu Veranstaltungen und Reisen beinhalten. Dazu brauche es Vorgaben, wie mit möglichen Interessenkonflikten transparent umzugehen sei. "Wichtig wäre auch, dass Abgeordnete finanzielle Interessen offenlegen müssen, die ihre Arbeit beeinflussen könnten", sagt Huter, "etwa Beteiligungen an Unternehmen, Kredite, Aktienoptionen oder in Aussicht gestellte Karrieremöglichkeiten." (Thomas Winkelmüller, 16.7.2020)