Die Hoffnungen in Brüssel waren groß. Am größten vermutlich bei Margrethe Vestager, die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, die die spektakuläre Anordnung überhaupt erst aufbrachte: Apple sollte Steuergelder in Höhe von 13 Milliarden Euro nachzahlen. Eine derartige Summe geht auch am wohlhabendsten Konzern der Welt nicht spurlos vorbei. Noch größer dürfte nun die Enttäuschung sein.

Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte die milliardenschwere Forderung am Mittwoch für nichtig, Apple muss nicht einen einzigen Euro nachzahlen. Die Kommission habe nicht belegen könne, dass die Steuerabsprachen zwischen Apple und den irischen Finanzbehörden aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, urteilten die Richter erstinstanzlich. Zwar gebe es ein paar kleinere Ungereimtheiten, grosso modo sei der irische Steuerbescheid aber passabel gewesen.

Juristische Schlacht

Vestager begleitet der Ruf einer Kämpferin gegen unlautere Konzernpraktiken. Dieser rührt unter anderem aus der Causa Apple. Vor vier Jahren zog die liberale Politikerin in die juristische Schlacht gegen den Konzern aus Cupertino. Konkret kritisierte Vestager, Irland hätte Apple unfaire Steuervorteile gewährt, und wies das Land 2016 an, von Apple eine Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro zu verlangen – für den Zeitraum von 2003 bis 2014. Plus Zinsen. Streng genommen ging es also um mehr als 14 Milliarden.

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Die liberale Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, eine Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Der Kommissarin sind innereuropäische Steueroasen ein Dorn im Auge.
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Eine derartige Summe sollte den Fiskus eines Landes mit nicht einmal fünf Millionen Einwohnern grundsätzlich zum Frohlocken bringen, doch die Iren wollten das Geld nicht. So wie Apple klagten sie gegen Vestagers Beschluss. Den Grund dafür muss man nicht lange suchen. Apple betreibt einen großen Teil seines Europa-Geschäfts vom irischen Cork aus. Irland rühmt sich damit, ohne die niedrigen Steuersätze hätte sich Apple aber vermutlich anderswo angesiedelt.

Herber Rückschlag für EU

Dieses Urteil bedeutet nicht nur eine gewaltige Niederlage für Vestager und die Kommission, sondern unterstreicht auch die Ohnmacht der EU im Kampf gegen Steuervermeidung. Ein Sieg hätte die Weichen in den Bemühungen gegen Steuervergünstigungen eventuell neu stellen können. Doch die Niederlage bewirkt möglicherweise das genaue Gegenteil und schwächt die Position der EU in Verhandlungen über internationale Besteuerungsmaßstäbe.

Bei direkten Steuern besteht eine Regelungsmöglichkeit nur mit Einstimmigkeit. Die ergibt sich faktisch nie. Der Versuch, das über das Beihilfenrecht einzufangen, ist nun auch misslungen.

Kunstgriff

Es gibt noch einen juristischen Kunstgriff, an dem sich die EU offenbar versuchen möchte. Wie die Financial Times (FT) berichtet, könnte die Kommission Artikel 116 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aktivieren – und somit in die nationalen Steuersysteme ihrer Mitglieder eingreifen. Um Steueroasen innerhalb der EU trockenzulegen, braucht es lediglich eine qualifizierte Mehrheit: 55 Prozent der Mitgliedsstaaten, die zusammen 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Wäre Einstimmigkeit nötig, hätte das Vorhaben, wie bereits erwähnt, wohl keine Chance.

Die Niederlage gegen Apple bedeutet nämlich, dass die bisher von der EU eingesetzten Mittel gegen Steuergeschenke vorerst zahnlos bleiben. Die Aktivierung von Artikel 116 setzt voraus, dass die Kommission Verzerrungen des Binnenmarkts durch die Steuerpolitik feststellt.

Die EU-Kommission wollte für Irland eine Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro erwirken. Die Iren wollten das monetäre Zuckerl aber gar nicht. Das brächte eine Gefahr für den Standort.
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Heimische "Steuersparer"

Länder wie die Niederlande, Luxemburg oder Irland bieten Konzernen attraktive Konditionen, um sich dort niederzulassen und von dort aus im europäischen Markt zu agieren. Das bedeutet auch, dass ein guter Teil der Konzerngewinne dorthin verschoben wird. Eine Analyse des Momentum-Instituts zeigt, dass 17 der 20 größten börsennotierten Firmen Österreichs bis zu 199 Tochtergesellschaften in Steuersümpfen halten.

Das schreibt das arbeitnehmernahe Institut in einer Aussendung anlässlich des Apple-Entscheids. Der Republik seien hochgerechnet auf das Jahr 2018 rund 1,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgangen. So viel koste die Mindestsicherung, heißt es. Zu den betroffenen Betrieben zählen auch solche, an denen die Republik beteiligt ist: etwa die Telekom Austria, die OMV und die Post, bei der Österreich sogar die Mehrheit hält.

Kampf noch nicht verloren

Ganz verloren hat Vestager den Kampf noch nicht. Vermutlich wird der Streit bei der nächsten und letzten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, landen. Beobachter meinen, dass dieser Sachverhalte oftmals anders bewertet als da EU-Gericht. Ob und wann die EU-Kommission in Revision gehen werde, sei nach derzeitigem Stand noch nicht zu sagen, erklärte eine Kommissionssprecherin. Zunächst müssten die Auswirkungen des Urteils geprüft werden. (Andreas Danzer, 15.7.2020)