Notariatskammerpräsident Michael Umfahrer setzt auch über die Corona-Krise hinaus auf Digitalisierung.

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Nicht alle, aber viele Notare sind bereits für den digitalen Akt eingerichtet.

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Die Corona-Pandemie hat in einigen Bereichen einen Technologieschub gebracht. Unternehmen haben auf Homeoffice und Videokonferenzen umgesattelt. Patienten können ihre Kassenrezepte nun ohne Besuch einer Ordination erhalten. Und die meisten notariellen Amtshandlungen können derzeit digital vollzogen werden.

Diese Option ist vorerst bis Jahresende befristet. Aber der Präsident der Notariatskammer, Michael Umfahrer, wünscht sich, dass dies auch längerfristig so bleibt, und ist zuversichtlich, dass das Justizministerium dies ermöglichen wird.

Schon vor Ausbruch der Pandemie war es möglich, eine GmbH digital ohne Anwesenheit der zukünftigen Gesellschafter zu gründen. Gebraucht wurden dafür ein Videokonferenzsystem und ein virtueller Datenraum im Notariat sowie eine Handysignatur oder ein anderes sicheres Identifizierungssystem seitens der beteiligten Parteien. Dank des novellierten § 90a der Notariatsordnung (NO) geht das nun für alle notariellen Tätigkeitsfelder – Beglaubigungen von Unterschriften, Musterzeichnungserklärungen und andere Notariatsakte. Ausgenommen sind nur Testamentserstellungen, wo weiterhin eine physische Anwesenheit notwendig ist, um Fälschungen zu vermeiden.

Großes Interesse in Tirol, geringes in Kärnten

Die digitale Option sei von Österreichs Notaren gut angenommen worden, berichtet Umfahrer dem STANDARD, mehr als 200 notarielle Amtshandlungen seien in der Corona-Zeit digital abgewickelt worden. Das Interesse sei im Corona-geplagten Tirol besonders hoch und in Kärnten, wo es kaum Fälle gab, eher gering gewesen.

Umfahrer glaubt allerdings nicht, dass die Videokamera den Besuch im Notariat verdrängen werde. "Es ist eine Möglichkeit und ein zusätzliches Werkzeug, aber kein Zwang", sagt er. "Das Face-to-Face-Prinzip geht weiterhin vor. Auch ich habe lieber Papier."

Für die digitale Erstellung von Notariatsakten spricht, dass diese ohnehin elektronisch im Urkundenarchiv des Österreichischen Notariats gespeichert werden. Und während die elektronische Signatur derzeit noch wenig verbreitet ist, dürfte sich das mit der Umsetzung der IDAS-Verordnung ändern; diese verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten dazu, eine elektronische Identität vorzusehen, etwa bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses.

Die Kosten der Digitalisierung für eine Kanzlei sind laut Umfahrer überschaubar, der Aufwand bei der Amtshandlung seien allerdings höher. Er geht dennoch davon aus, dass die Notariatsgebühren gleich bleiben werden. (Eric Frey, 27.7.2020)