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Das US-Höchstgericht urteilte gegen eine Gruppe, die bei den Wahlen in Florida teilnehmen wollte.

Foto: Reuters / Carlos Barria

Washington – Der US-Supreme-Court hat am Donnerstag das Urteil eines untergeordneten Gerichts bestätigt, wonach der US-Staat Florida verurteilte Menschen von der Wahl ausschließen darf, wenn diese Strafen oder Gerichtsgebühren nicht bezahlt haben. Damit werden mehrere tausend Menschen von der US-Wahl im November vermutlich ausgeschlossen. Das Urteil fiel mit einer Mehrheit von 6 zu 3 der neun Höchstrichterinnen und Höchstrichter. Geklagt hatte eine Interessensgruppe finanzschwacher Einwohnerinnen und Einwohner des Bundesstaates, die sich die entsprechenden Zahlungen nicht leisten können. Sie nahmen den Ausschluss von den Vorwahlen im Bundesstaat zum Anlass.

Eigentlich hatte sich die Gesetzgebung in Florida bisher in eine andere Richtung entwickelt. Die Wählerinnen und Wähler hatten im November 2018 bei einem Referendum mit einer Mehrheit von 65 Prozent dafür votiert, Menschen, die ihre Strafe verbüßt haben, das Wahlrecht zurückzugeben. Zuvor waren diese von der Wahl vollständig ausgeschlossen gewesen. Immer wieder wurde das kritisiert, auch, weil es Mitglieder von Minderheiten benachteiligt. Diese werden für ähnliche Vergehen deutlich häufiger als Weiße zu Strafen wegen Verbrechen ("felonies") verurteilt, während Weiße oft mit Anklagen oder Strafen wegen Vergehen ("misdemeanors") davonkommen. Nicht berücksichtigt sind vom neu erlangten Wahlrecht Mörderinnen und Mörder, sowie Menschen die Sexualverbrechen begangen haben.

Bei dem aktuellen Urteil geht es nicht nur um Menschen, die in Haft waren, sondern alle, die wegen eines Verbrechens verurteilt sind und Gebühren nicht bezahlen können. Die drei liberalen Richterinnen Elena Kagan, Sonia Sotomayor und Ruth Bader Ginsburg schreiben in der Begründung ihrer dem Urteil gegenläufigen Rechtsansicht, die Entscheidung schließe "tausende sonst wahlberechtigte Menschen von der Abstimmung zur Vorwahl in Florida aus, nur weil sie arm sind". (mesc, 16.7.2020)