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Das Problem an den Klimageräten: Mieter, die ein sogenanntes Split-Klimagerät wollen, brauchen dafür das Einverständnis ihres Vermieters.

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Noch vor einigen Jahren waren Klimageräte in Wohnungen die absolute Ausnahme. Untertags schwitzen, abends gut durchlüften – damit war die Sache erledigt. Mit immer heißer werdenden Sommern ist es damit in vielen Wohnungen aber nicht mehr getan. In manchen Wohnungen klettern die Temperaturen schon an den ersten heißen Tagen auf 30 Grad – und die Räume lassen sich auch in der Nacht nicht mehr groß abkühlen.

Mittlerweile beschäftigt die Sommerhitze sogar Mieterschützer. Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband berichtet von einer wahren "Explosion an Anfragen" zu Klimageräten im heißen Sommer des Vorjahres. Heuer sei es zu dem Thema noch verhältnismäßig ruhig, was den bisher noch sehr erträglichen Temperaturen geschuldet sein dürfte.

Mieter ziehen vor Gericht

Das Problem an den Klimageräten: Mieter, die ein sogenanntes Split-Klimagerät wollen, brauchen dafür das Einverständnis ihres Vermieters. Denn für ein solches muss auf dem Dach oder an der Fassade ein Außengerät befestigt werden, das den Kühlkompressor beinhaltet.

Die Installation eines solchen Gerätes wird hitzegeplagten Mietern allerdings oftmals verweigert, weiß Kirnbauer. Zum Beispiel weil der Hauseigentümer das Dach, auf dem das Außengerät angebracht werden soll, später einmal ausbauen will. Der Lärm, der möglicherweise durch das Gerät erzeugt wird, sei dafür seltener das Thema.

Will die Vermieterin bzw. der Vermieter also kein Splitgerät, bleibt Mieterinnen oder Mietern nur, weiter zu schwitzen, Alternativen zu suchen – oder vor Gericht zu ziehen. Von Erfolg ist Letzteres aber nur selten gekrönt, sind sich Juristen einig. Denn zumindest in Altbauten werden Klimageräte meist noch nicht als verkehrsüblich angesehen. Ein Klimagerät gegen den Willen des Vermieters einzurichten ist also so gut wie aussichtslos. Ähnlich schwierig gestaltet sich die Sache übrigens auch im Wohnungseigentum, wo für das Klimagerät auf dem Dach die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer notwendig ist.

Förderung von Beschattung

Konfliktfreier ist da wahrscheinlich das Anbringen von außenliegendem Sonnenschutz. Dadurch wird verhindert, dass die Sonne das Fenster aufheizt. Ein Ersatz für ein Klimagerät ist das natürlich nicht. Allerdings: "Das macht die Temperaturen im Sommer wesentlich erträglicher", betont die Umweltberatung in einer Aussendung.

Die Stadt Wien fördert seit einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss im Dezember des Vorjahres und bis Ende 2025 die Nachrüstung von Sonnenschutz an Fenstern und Balkontüren mit einem Zuschuss von 50 Prozent der Kosten und mit maximal 1500 Euro pro Wohneinheit. Zum Erhalt einer Förderung muss das nachzurüstende Gebäude mehr als 20 Jahre alt sein, die Rechnung und ein Qualitätsnachweis müssen vorgelegt werden.

Zustimmung notwendig

Bisher sind 2123 Anträge zur Förderung von Außenjalousien eingelangt, wie es auf Nachfrage des STANDARD im Wohnbauressort heißt. Insgesamt wurden bis dato rund 1,32 Millionen Euro für den außenliegenden Sonnenschutz ausbezahlt.

Auch bei Außenbeschattung gilt aber: Mieterinnen und Mieter müssen die Zustimmung der Hausbesitzer einholen. Innerhalb von Schutzzonen ist zudem eine Bewilligung durch die MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) notwendig. (zof, 22.07.2020)