Für die aktuelle Kurzarbeitsregelung wird ein Nachfolgemodell gesucht.

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Wien – Derzeit verhandeln die Sozialpartner über die Weiterführung der Kurzarbeit. Das neue Modell soll ab September verfügbar sein. Laut "Profil" haben sich die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf eine Pflicht zur Weiterbildung geeinigt: Wird die Arbeitszeit um mehr als 20 Prozent gekürzt, sollen Arbeitnehmer Kurse besuchen müssen.

"Es ist nicht sinnvoll, diese Ausfallzeit ungenützt zu lassen", sagt WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf laut dem Nachrichtenmagazin. "Zudem herrscht eine krasse Ungerechtigkeit zwischen jenen, die deutlich weniger arbeiten, und jenen, die ihre Arbeitszeit nur geringfügig reduzieren. Beide bekommen in der Kurzarbeit dieselbe Ersatzrate." Die Kosten für die Weiterbildung sollen sich der jeweilige Betrieb und das AMS teilen, sagt Kopf.

Mindeststunden dürften steigen

Die Arbeitnehmervertreter wollen, dass je nach Verdiensthöhe weiter 80 bis 90 Prozent des Gehalts ausbezahlt werden, berichteten mehrere Medien am Samstag. Die zu leistende Mindeststundenzahl dürfte von zehn auf 20 oder 40 Prozent steigen. Der Staat dürfte die Lohnnebenkosten der Dienstgeber künftig nicht mehr gänzlich übernehmen. (red, APA, 18.7.2020)