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Die Republik steckt 150 Millionen Euro in die Austrian Airlines und haftet für 300 Millionen Euro an Bankkrediten.

Foto: reuters / lisi niesner

Wien/Schwechat/Frankfurt – Das Finanzministerium erlässt am Montag eine Verordnung, die die Gewährung von Zuschüssen für standortrelevante Unternehmen regeln soll. Damit wird die letzte rechtliche Voraussetzung für die Auszahlung der AUA-Hilfen geschaffen. Ziel ist es, einen Rahmen für die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen zu schaffen, teilte das Finanzministerium am Sonntag der Austria Presse Agentur mit.

"Mit dieser Verordnung hat die Republik die Formalkriterien für die AUA-Rettung abgeschlossen. Im Wesentlichen wird festgelegt, dass es Geld der Steuerzahler nur gegen eine Standortgarantie gibt. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass wir diese Verordnung noch für andere Szenarien brauchen, ist es gut, für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle gewappnet zu sein", sagt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Die Verordnung bildet vor allem die finanziellen Hilfen und Standortzusagen der Lufthansa-Tochter AUA ab. Voraussetzung ist, dass standortrelevante Unternehmen durch die Ausbreitung von Covid-19 bestandsgefährdende Schäden erleiden. Mit der Umsetzung und Abwicklung dieser finanziellen Maßnahmen wird die neue Cofag-Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes beauftragt. Im Einzelfall ist zudem, wie auch bei der AUA, eine beihilfenrechtliche Genehmigung der EU-Kommission einzuholen.

Insgesamt 600 Millionen für die AUA

Die Austrian Airlines (AUA) werden mit 600 Millionen Euro gerettet. Je 150 Millionen Euro schießen die Republik Österreich und die Eigentümerin Lufthansa zu, zusätzlich gibt es einen 300 Millionen Euro schweren, staatlich garantierten Bankkredit. Die AUA setzt ein hartes Sparpaket um. Auch die AUA-Mutter Lufthansa wird von Deutschland mit Milliarden gerettet. Der Lockdown in der Coronakrise führte zu einem ultimativen Einbruch der Fluggastzahlen, die meisten Flieger blieben am Boden. (APA, 19.7.2020)